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Norbert Röttgen
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Frage von Elvira L. •

Frage an Norbert Röttgen von Elvira L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr.Röttgen,

mit Erschrecken habe ich die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zur Kenntnis genommen. Am 06.05. 09 soll im Ausschuß für Gesundheit der Artikel 12a des Krankenpflegegesetzes diskutiert werden. Hierin wird die Zugangsvoraussetzung für den Beruf der Gesundheits-und Krankenpflege mit Hauptschulabschluss festgelegt. Bei allem Verständnis dafür, dass für weniger qualifizierte Schulabgänger Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen, kann dies nicht der richtige Weg sein.
Deutschland ist im europäischen Ausbildungsstandard Pflege am unteren Ende der Skala. International sind Pflegende standardisiert auf Hochschulniveau ausgebildet. Deutschland befindet sich bereits jetzt im Hintertreffen im Vergleich mit unseren Nachbarländern. Wie sollen seitens der Interessenvertretungen der Pflegenden angeregte Bemühungen zur Akademisierung weiter vorangetrieben werden, wenn gleichzeitig die Zugangsvoraussetzungen heruntergeschraubt werden?
Dass mehr Pflegekräfte in der Pflege gebraucht werden ist keine Frage, aber im Hinblick auf die Ausbildung ist der Hauptschulabschluss in keinster Weise qualifizierend, es wird bei den bestehenden Anforderungen des Krankenpflegeberufes zu vermehrten Ausbildungsabbrüchen kommen, da die Anforderungen für Hauptschulabgänger zu hoch sein werden. Hier kann nur das Vorantreiben von Ausbildungen zum Pflegeassistenten/-assisitentin /Krankenpflegehelfern/-helferinnen weiter führen. Es gab mal den Ausspruch: "Pflege braucht Eliten", wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Lange
Dipl.Pflegewirtin(FH)

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