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Norbert Röttgen
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Frage von Jörg B. •

Frage an Norbert Röttgen von Jörg B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Norbert Röttgen!

Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1976 hat der Staat die Entschädigung der Conterganopfer aus dem Privatrecht herausgenommen. Müsste der Bundestag nicht die Lebenswirklichkeit der Opfer prüfen um die Renten so anzupassen, dass ein menschenwürdiges Leben gewährleistet ist? Die ursprüngliche Versorgung war ja zunächst für Kinder ausgelegt und nicht für Erwachsene, die sie nun mal heute sind.

Im Jahr 2008 wurde die Contergan-Rente verdoppelt und zur Zeit ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Erfreuliche erste Bemühungen die Lebenssituation der Conterganopfer zu verbessern. Aber reichen diese Hilfen aus ein Leben ohne Arme (und/oder Beine) menschenwürdig zu bewältigen?

Viele Conterganopfer konnten nie einen Beruf ausüben und sind auf ständige Hilfe angewiesen. Andere haben einen Beruf ausgeübt, sind aber aufgrund schwerwiegender Folgeschäden erwerbsunfähig oder Frührentner. Viele leben mit chronischen Schmerzen. Viele haben nie einen Partner gefunden, konnten keine Familie gründen und leben mehr oder weniger vereinsamt bei ihren immer älter werdenden Eltern.

Nun ist dieses Lebensschicksal kein bedauerliches Unglück, was aus heiterem Himmel über sie gekommen ist, sondern es gibt einen Verursacher. Dieser Verursacher ist für die Betroffen juristisch nicht mehr zu belangen. Der Staat hat mit dem Stiftungsgesetzt die Verantwortung übernommen.

In Großbritannien, Schweden und Italien gibt es weit aus höhere Entschädigungen für die dortigen Conterganopfer. Kann es sein, dass Deutschland, das Herkunftsland des Medikamentes Contergan, seine Conterganopfer mit einer minimal Entschädigung abfindet und ihnen die juristische Möglichkeit nimmt, gegen den Verursacher zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bruchmüller (selbst Conterganopfer)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bruchmüller,

Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt in besonderem Maße für die Menschen, die in meinem Wahlkreis leben.
Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.
Sie erreichen mich per Mail ( norbert.roettgen@bundestag.de ), per FAX (030/22776981) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) – bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Wahnbachtalstr. 8, 53721 Siegburg).

Mit freundlichem Gruß

Ihr Norbert Röttgen

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