Frage von Frank S. • 17.10.2013
Antwort ausstehend von Norbert Römer SPD
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie gehen darin auf die politische Auseinandersetzung um die künftige Beamtenbesoldung in NRW ein. Selbstverständlich hat die Opposition das Recht, gegen ein Gesetz zu klagen, wenn sie verfassungsrechtliche Bedenken hat. (...)