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Norbert Hense
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Frage von Erich L. •

Frage an Norbert Hense von Erich L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hense,
1. würden Sie sich im Landtag dafür einsetzen, dass a) in Schulen und Kindergärten keine WLAN-Netze, sondern kabelgebundene Internet- und Kommunikationsverbindungen zur Anwendung kommen, b) dass diese Maßgabe auch für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Rathäuser und andere Verwaltungsgebäude gelten soll, c) dass eine umfangreiche und industrieunabhängige Information der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken der Mobilfunktechnologie stattfindet, d) dass diese Infoermation vor allem auch an Schulen und Kindergärten geleistet wird, um damit Kinder und Jugendliche vor einem sorglosen Umgang mit dem Handy und WLAN zu schützen und e) dass die deutschen Grenzwerte für hochfrequente und niederfrequente elektromagnetische Abstrahlungen erheblich gesenkt werden?
2. Finden Sie es vertretbar, dass es Bürgern per Gesetz praktisch unmöglich gemacht wird, sich gegen eine dauerhafte Zwangsbestrahlung durch Mobilfunkanwendungen zur Wehr zu setzen? Dies gilt sowohl für Funkanwendungen des Nachbarn, als auch für die Mobilfunksendeanlagen der Betreiber. Inwieweit entspricht dies Ihrer Vorstellung des deutschen Grundgesetzes, welches einerseits die Vorsorgepflicht beinhaltet, zun anderen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und den Schutz innerhalb der eigenen vier Wände für jeden Bürger garantiert?
3. Fachleute wie Dr. Schorpp (Physiker in Karlsruhe) fordern die Ausweisung von strahlungsfreien Lebensräumen für elektrosensible Menschen einzurichten. Dies könnte nach seiner Auffassung auch der vergleichenden Forschung dienen. Nehmen Sie dazu bitte Stellung.
4. Was halten Sie von einem Mobilfunkkonzept unter Beteiligung von Fachleuten wie z.B. Baubiologen, Ärzten, Biologen u.a. und der betroffenen Bevölkerung, um dem Wildwuchs von Funkmasten (Verspargelung der Landschaft) Einhalt zu gebieten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Laber

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Laber,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich werde ihre Fragen der Reihe nach beantworten.

1.
a) In Anbetracht des technischen Fortschritts ist es unattraktiv sich dafür einzusetzen. Das Klassenzimmer der Zukunft könnte prall gefüllt mit Laptops sein. In einem solchen Umfeld Kabel legen zu lassen ist nicht nur aus Kostengründen abzulehnen, sondern auch, weil dann die Räume nicht mehr flexibel genutzt werden können.

b) Bibliotheken und Museen können mit WLAN zusätzliche Services anbieten und die Weiterbildung, gerade junger Menschen, verbessern und attraktiver gestalten. Diese Möglichkeiten mit Gesetzen auf Verdacht auszuschließen halte ich für fatal. Auch Rathäuser und andere Verwaltungsgebäude müssen sich dem technischen Fortschritt anpassen. Hier wiegt das Argument der Verkabelung gleich mehrfach, weil eine Ausstattung solcher Gebäude sehr kostenintensiv ist. Aus Rücksicht auf unser aller Steuergeld ist hier besondere Vorsicht geboten.

c) Dafür sehe ich akuell keinen Bedarf. Zunächst gibt es meines Wissens keine (seriösen) Studien, die beweisen, dass Mobilfunknetze und andere Netze Krankheiten auslösen.

d) Wie gesagt, geht laut aktuellem Wissenstand keine Gefahr von Mobilfunkanlagen aus. Ich sehe keinen Handlungsbedarf Kinder und Jugendliche vor etwas zu schützen, was keine Risiken birgt. Panikhysterie sollte nicht die Maßgabe von Politik sein. Genausowenig wie ein "Hätte, würde, könnte".

e) Ich muss zugeben, dass ich die Grenzwerte solcher Strahlungen nicht kenne. Ich weiß auch nicht wieviel Spielraum da ist, diese zu senken, da die Versorgung von Handynetzen gewährleistet sein muss. Allerdings wurde mir gesagt, dass die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks und WLAN nicht annähernd erreicht werden würden, weshalb eine Senkung der Grenzwerte für ihre Interessen wirkungslos wäre.

2.
Ja. Als Abgeordneter habe ich das Gemeinwohl im Blick. Die Mehrheit der Bevölkerung ist für einen Ausbau dieser Technologien. Minderheitenschutz aufgrund wissenschaftlich unzureichender Unterlagen kann ich als Abgeordneter nicht gewähren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist gewährleistet. Jedem Bürger steht es allerdings frei sein Haus oder seine Wohnung abzuschirmen.

3.
Da ich, wie bereits mehrfach erwähnt, keine Studien kenne, die beweisen, dass Strahlung Krankheiten hervorruft, sehe ich keinen Bedarf strahlungsfreie Lebensräume zu schaffen. Von elektrosensiblen Menschen habe ich auch noch nie etwas gehört. Ich für meinen Teil spüre nichts und neben mir liegen 2 Handys und es läuft ein Fernseher. Unter mir läuft gerade ein Computer auf dem ich diese Zeilen tippe und hinter mir dröhnt aus einem Soundsystem Musik (andere würden es Krach nennen). Für Forschungszwecke muss Herr Dr. Schorpp selbst Räumlichkeiten innerhalb von Forschungseinrichtungen schaffen. Dies ist nicht Aufgabe des Landtages. Auch kann ich als Abgeordneter nicht Flächen ausweisen in denen keine Strahlung gegeben sein darf, wenn dies öffentlicher Raum ist und ich deshalb die Lebensqualität zahlreicher Menschen einschränke (evtl. sogar ihre Job gefährde). Desweiteren kann es keine strahlungsfreie Lebensräume gebenn, da es auch Strahlungen natürlicher Herkunft gibt.

4.
Gerne sollen sich Menschen an solchen Projekten beteiligen und ihre Meinung einbringen. In der Politik ist es essenziell die Bürger zu Wort kommen zu lassen. Wichtig ist es jedoch mit Fakten zu argumentieren. Der Beruf "Baubiologe" ist übrigens kein staatlich anerkannter Beruf, weshalb sich jeder - auch ohne besondere Qualifikation - so nennen darf.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Wenn nicht scheuen Sie sich nicht nochmals nachzuhaken.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense