Frage an Norbert Hense von Sebastian W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hense,
wenn es in Ihrer Legislaturperiode zum 61-jährige Bestehen des Grundgesetzes zu einer Würdigungsveranstaltung wieder kommen sollte (wie vor ein paar Tagen im Deutschen Bundestag zum 60-jährigen Bestehen) bzw. zu einer Würdigung der Europäischen Verfassung, würden Sie daran teilnehmen?
Immerhin prangern Sie eine entscheidene Stelle in den Verfassungen an: Die Aussparung der Meinung des Volkes (in direkter Art und Weise).
Würden Sie trotzdem die Deutsche und die Europäische Verfassung als "würdigungswürdig" ansehen?
Und würden Sie die Interpretation und Auslegung dieser vom Gesetzgeber selbst und der Exekutiven auch als würdigungswürdig ansehen?
Viele Grüße übersendet Ihnen,
Sebastian Wieseler
Sehr geehrter Herr Wieseler,
an einer Würdigung des Grundgesetzes würde ich teilnehmen. Auch wenn es nur eine Übergangsverfassung war und ist, ist es ein wichtiges Vertragswerk in unserer Geschichte.
An einer Veranstaltigung zur Würdigung der EU-Verfassung würde ich höchstwahrscheinlich ebenfalls teilnehmen, weil es zu meinen parlamentarischen Aufgaben gehören würde.
Wenngleich ich bei beiden Veranstaltungen darauf pochen und werben würde, die Verfassung mit Volkentscheiden zu ergänzen. Denn eine Verfassung ist nicht unbedingt schlecht, nur weil sie direkte Demokratie nicht ermöglicht. Sie ist aber dann, meiner Meinung nach, noch nicht "fertig".
Die Deutsche Verfassung, wie oben beschrieben, halte ich für würdigungswürdig, da sie unserer Demokratie laufen beibrachte. Die EU-Verfassung halte ich, aufgrund einiger Ungereimtheiten (allein der Umfang des Werkes), nicht für würdigungswürdig.
Die Auslegung der Verfassungen von der Politik sind oftmals nicht in Ordnung. Allein schon wie munter deutsche Politiker an unserer nach Belieben herumschrauben, finde ich nicht verantwortungsbewusst.
Die Exekutive macht ja nur das, was die Legislative beschließt. Trotz allem denke ich, dass der ein oder andere Polizist in meinen Augen öfter selbst noch einmal über die Sinnhaftigkeit des ein oder anderen Gesetzes nachdenken und dann nach gesundem Menschenverstand handeln sollte.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten, ansonsten beantworte ich gerne Ihre weiteren Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense