Frage an Norbert Hense von Andreas B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hense,
wie sieht die Lage eigentlich rechtlich aus? Könnte der Bundestag einfach eine Volksabstimmung z.B. über die neue EU-Verfassung beschliessen oder müssten dafür erst rechtliche Grundlagen geschaffen werden?
Beabsichtigen Sie eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung?
Was wollen Sie konkret tun?
Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Braunbichler
Sehr geehrter Herr Braunbichler,
bevor es zu einem Volksentscheid kommt, müssen natürlich rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Ansonsten ist ein Volksentscheid gar nicht möglich, da die Grundlagen wie und mit welchen Hürden ein solcher durchgeführt werden muss, noch nicht festgelegt wurden.
Eben diese Grundlagen sollten ja mit verschiedenen Vorschlägen geschaffen werden. Die Vorschläge der FDP ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/004/1600474.pdf ), Bündnis 90/Die Grünen ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf )und der Linken ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/014/1601411.pdf ) wurden vor kurzem mit den Stimmen der Unionsfraktionen und der SPD im Bundestag abgelehnt.
Darüber hinaus gibt es noch einen Vorschlag des Vereins Mehr Demokratie e.V. ( http://www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf.html ) und natürlich auch von unserer W?hlergemeinschaft ( http://fuervolksentscheide.de/volksentscheide/unser-konzept.html ).
Ja ich beabsichtige einen Volksentscheid über die EU-Verfassung. Ein solch wichtiges und weitreichendes Vertragswerk sollte von allen Bürgern der EU per Volksentscheid zur Abstimmungs vorgelegt werden.
Ich selbst möchte allein mit meiner Kandidatur für einen solchen Volksentscheid werben.
Auch mit meiner Mitgliedschaft im Verein Mehr Demokratie e.V. möchte ich die Einführung von Volksentscheid sowohl in Deutschland als auch der EU vorantreiben.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten, ansonsten scheuen Sie sich nicht noch einmal nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense