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Frage von Carsten B. •

Frage an Norbert Glante von Carsten B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Glante,

wie sieht es eigentlich in Deutschland mit der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Polen und insgesamt den östlichen EU-Mitgliedstaaten aus? Ich habe gehört, dass in England bereits hundert Tausende Osteuropäer arbeiten und wohl integriert sind. Ich erinnere mich an Debatten zu Übergansfristen in Brandenburg im Zuge der Osterweiterung. Gibt es Übergangsfristen und wenn ja, wann laufen diese aus?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüße,

Carsten Berg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Berg,

die Übergangsregelungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland gelten bis 2009. Die Bundesregierung hat die Übergangsbestimmungen für acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit vom 1. Mai 2006 an um drei Jahre verlängert. Darüber hinaus wurde die Freizügigkeit für entsandte Arbeitnehmer beim Bau, der Gebäudereinigung und der Innendekoration bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen ebenfalls bis 2009 beschränkt. Diese Regelungen gelten für die Staatsangehörigen der neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsländer, sie gelten nicht für Malta und Zypern.

Deutschland hatte bereits vom 1. Mai 2004 bis zum 30. April 2006 die Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Entsendung von Arbeitnehmern in Anspruch genommen.

Es ist zutreffend, dass in der Zwischenzeit hunderttausende Arbeitsemigranten aus Osteuropa vor allem nach Großbritannien und Irland gegangen sind. Dies hat dort zu erheblichen positiven ökonomischen Effekten geführt, inzwischen allerdings auch zu Problemen in Polen, woher die meisten Arbeitsemigranten kommen. Der Fachkräftemangel, vor allem verursacht durch die Anwanderung, ist dort nicht mehr zu übersehen.

Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments habe ich der in Deutschland getroffenen Regelung von Anfang an skeptisch gegenüber gestanden. Die Erfahrungen, die beim Beitritt Spaniens und Portugals 1986 gemacht wurden, zeigen, dass die Befürchtungen einer großen Belastung unseres Arbeitsmarktes weitgehend unbegründet waren. Damals hat die Bundesrepublik Deutschland die seinerzeit ebenfalls geltenden zeitlich befristeten Beschränkungen für Arbeitnehmer vorzeitig aufgehoben.

Die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung, jetzt unseren Arbeitsmarkt insbesondere für Ingenieure aus Osteuropa vorzeitig zu öffnen, begrüße ich, sehe aber grundsätzlich Probleme bei der Öffnung nur für bestimmte Berufsgruppen. Die vorgezogene generelle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mitgliedstaaten aus Osteuropa wäre meines Erachtens angebracht.

In diesem Zusammenhang teile die Position der drei brandenburgischen Industrie- und Handelskammern, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbinden mit der Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro. Ich weise darauf hin, dass sich in meinem Heimatbundesland Brandenburg auch der SPD-Landesverband für einen Mindestlohn in dieser Höhe ausgesprochen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Glante