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Frage von Matthias D. •

Frage an Norbert Glante von Matthias D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Schön guten Tag,
im März und April wird im Handelsausschuss des Europaparlamentes über die zukünftige EU Investitionspolitik beraten und abgestimmt .Dazu gehören auch die Bilateralen Investitionsabkommen (BiTs) der Mitgliedsländern. Zentral geht es um Rechte von internationalen Konzernen .
In der Vergangenheit spielten die BiTs , der Mitgliedsländern und ,auch der EU, im Nord-Süd Handel eine negative Rolle.So .z.B in der Südafrikanischen Bergbau Industrie. Es kam zu einen Streit zwischen einen italienischen/luxemburgischen Unternehmen und den Südafrikanischen Staat. Dabei ging es um ein Südafrikanisches Gesetz zur Aufarbeitung der Apartheid, welches vorsah das mehr schwarze in Leitungsposten kommen sollten. Das Konsortium sah sich nicht fair und gerecht behandelt. Es klagte vor einen Schiedsgericht und der Staat Südafrika musste seine Antiapartheid Politik aufweichen.
Heute sind wir als Europäische Union ,als Weltgemeinschaft vor riesigen Herausforderungen. Wo die grundlegen Voraussetzungen für den Bestand unseres Planeten und der Menschheit gemeinsam auf den Weg gebracht werden müssen. Gerade in den Bereichen Umwelt -, Klima ,Weltarmut , ,Hunger.
Alle Länder müssen dies ihren Einwohnerinnen ermöglichen ein Leben in Würde führen zu können.
Daher müssen in den Investitionsabkommen der EU enthalten sein.

1.Pflichte der Investoren müssen aufgenommen werden. Schutz von Menschenrechte,, Schutz von Umweltrechte und sozialen Rechten.
2.Verpflichtung zum öffentlichen Rechenschaftsbericht,.
3.Präzise und restriktive Sprache hinsichtlich der Investitionsrechte wählen
4.Recht der Regierungen auf Regulierungen und zur Formulierung von Politik im öffentlichen Interesse anerkennen.

Mit großen Interesse verfolge ich die Verhandlungen im EU Parlament. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand.der Verhandlungen . Welche Position haben Sie zu den BiTs .

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Dörr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dörr,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum derzeitigen Stand für die zukünftige Investitionspolitik der Europäischen Union, die ich gern beantworte.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat die Europäische Union die ausschließliche Kompetenz für die Gemeinsame Handelspolitik der Union. Darunter fallen auch die ausländischen Investitionsabkommen. Bisher wurden die bilateralen Investitionsabkommen durch die Mitgliedstaaten ausgehandelt. Gegenwärtig werden zwei Berichte im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlamentes bearbeitet. Ein Bericht vom Europaabgeordneten Carl SCHLYTER (Grüne) betrifft die Übergangsregelungen für bilaterale Investitionsabkommen (BIT), die bereits in Kraft sind. Der zweite Bericht befasst sich mit einer zukünftigen Investitionspolitik der Union. Hier ist der Europaabgeordnete Kader ARIF (Sozialdemokraten) der zuständige Berichterstatter.

Wichtige Kernpunkte des Berichts zur zukünftigen EU-Investitionspolitik sind folgende:
1. Eine klare Begriffsbestimmung sowie die Bestimmung des Anwendungsbereichs der künftigen europäischen Abkommen. Der Anwendungsbereich beschränkt sich dabei ausschließlich auf ausländische Direktinvestitionen.
2. Neben dem Schutz der Investoren bei den Investitionsabkommen kommt auch dem Schutz des öffentlichen Investitionsraums bei der zukünftigen Investitionspolitik eine entscheidende Bedeutung zu.
3. Ferner spielt die Aufnahme von Sozial- und Umweltstandards in der EU-Politik in diesem Bericht eine große Rolle. So sollen Investitionen begünstigt werden, die nachhaltig und umweltfreundlich sind und gute Arbeitsbedingungen in Unternehmen fördern. Dabei sollte in jedes von der EU unterzeichnete Freihandelsabkommen eine Klausel zur sozialen Verantwortung der Unternehmen aufgenommen werden.
4. Der Konfliktbeteiligungsmechanismus und die internationale Verantwortung der EU sollen grundlegend verändert werden. Dabei soll größere Transparenz bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilen hergestellt sowie den Parteien die Möglichkeit gegeben werden, Rechtsmittel einzulegen.
5. Zudem wurden die Länder bzw. Regionen aufgelistet, die bevorzugte Partner für die Investitionspolitik sein sollen. Dabei handelt es sich um China, Indien, Kanada, den MERCOSUR, Russland und Singapur.

In beiden Berichten setzen wir Sozialdemokraten uns dafür ein, dass bilaterale Investitionsabkommen die im Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union aufgeführten Werte (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Umweltschutz, Soziales etc.) respektieren. Darüber hinaus sollten auf lange Sicht diese Investitionsabkommen zu europäischen Abkommen werden. Während der Übergangszeit sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zusammenarbeiten, um die nationalen bilateralen Investitionsabkommen sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit den übergeordneten Zielen der EU-Handelspolitik in Einklang zu bringen. Darüber hinaus begrüßen wir eine einschränkende und klare Definition der ausländischen Direktinvestitionen.

Im weiteren Verlauf ist die Annahme des Berichts über die zukünftige Investitionspolitik im Ausschuss für Internationalen Handel für den 16. März 2011 geplant. In der Plenarsitzung am 4. April 2011 wird eine Aussprache zur ausländischen Investitionspolitik erwartet.

Unter folgenden Links können Sie den Zeitplan und den Bericht zur zukünftigen Investitionspolitik der EU einsehen:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang=2&procnum=INI/2010/2203

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+COMPARL+PE-454.567+01+NOT+XML+V0//DE

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Glante