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Frage von Francis W. K. •

Frage an Norbert Geis von Francis W. K. bezüglich Soziale Sicherung

Kürzlich gab es die Möglichkeit, bei einer E-Petition für das bedingungslose Grundeinkommen abzustimmen. Mehr als 50.000 Menschen haben diese Petition gezeichnet.

Meine Fragen:
1. Wann wird sich der Bundestag mit diesem Thema befassen?
2. Wie steht die Union zu diesem Thema?
3. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Thema?
4. Wann werden Arbeit und Einkommen voneinander getrennt?
5. Wann wird das Recht auf Einkommen im Grundgesetz verankert?

Was ich als Dozent bei Kursen mit Arbeitslosen und HARTZ IV
Empfängern erfahren habe, ist in der Tat erschreckend. Götz Werner, Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens bezeichnet HARTZ IV als offenen Strafvollzug - dem muss ich leider zustimmen.

1949 wurden im Grundgesetz folgende Artikel aufgenommen:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Wie sieht unsere Realität heute aus?

Jeder Bundesbürger, der damals arbeiten wollte, hatte auch die Möglichkeit dazu. Es gab genügend Arbeit. Heute gibt der Arbeitsmarkt längst nicht mehr allen Menschen in unserem Land die Möglichkeit, durch Arbeit Einkommen zu erzielen. Das bedeutet, dass mehrere Millionen Menschen, Tendenz steigend, nicht mehr in Würde leben können: keine Arbeit - kein Einkommen.

In Brasilien ist das Recht auf Einkommen bereits im Grundgesetz verankert. Es wird Zeit, das auch in Deutschland zu tun.

Unsere Bundesregierung hat bewiesen, dass sie schnelle Entscheidungen treffen kann, wenn es um Notsituationen geht. Innerhalb einer Woche war das 500 Milliarden Rettungspaket für Banken in Not geschnürt und verabschiedet.

In unserem Land sind viele Millionen Menschen in Not. Ich erachte es als Pflicht aller Abgeordneten, diese Not umgehend zu lindern.

Einkommen ist Menschenrecht, ein bedingungsloses Grundeinkommen entspricht christlichen Wertvorstellungen.

Herzlichst

Francis W. Körbel

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