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Norbert Geis
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Frage von Andre S. •

Frage an Norbert Geis von Andre S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Geis,

Jedes Jahr werden in Deutschland offiziell rund 120.000 Menschen im Mutterleib getötet, bei rund 680.000 Lebensgeburten im Jahr, sind es knapp 20% eines jeden Jahrgangs, die bereits vor ihrer Geburt ums Leben gebracht werden.

Der Mutterleib ist damit der wohl gefährlichste Ort im Leben eines Menschen geworden, traurigerweise.

Über 97% aller Abtreibungen werden bei uns OHNE medizinische Notwendigkeit, sondern aus "sozialen Gründen" durchgeführt, also wenn die Mutter ganz einfach keine Lust auf Kinder hat, weil das Ungeborene der Karriereplanung der Mutter im Weg steht oder weil die Mutter wenig Einkommen hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abtreibung#Statistik

Meine Fragen an Sie:

1.) Wie kann es sein, daß es in einem zivilisierten Staat soetwas gibt? Liegt es daran, daß der Embryo einfach keine Lobby hat?

2.)Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, daß selbstverständlich auch einem Embryo die volle Menschenwürde zukommt und der Staat dazu verpflichtet ist seine Rechte zu schützen.

Wie kann es dann sein, daß "Abtreibung" heute zwar gesetzlich
verboten, aber straffrei ist? Wie kann etwas, daß als Verbrechen gewertet wird, straffrei sein?

3.) Wie kann es sein, daß eine ganze Menschengruppe, die zudem noch völlig hilflos ist, praktisch für vogelfrei erklärt wird?

4.)Ich finde es auch schrecklich, daß die Ungeborenen überhaupt kein politisches Sprachrohr haben, welches sich für ihr Lebensrecht auch wirklich einsetzt. Gerade von Politikern mit christlichem Menschenbild würde ich mir dahingehend eine engagierte Politik wünschten.

Warum wird von keinem christlichen Politiker mit aller Vehemz ein Ende dieser Barbarei gefordert?

Mit freundlichen Grüßen

Andre Starke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Starke,

mit Ihnen bin ich der Auffassung, dass es um den Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland schlecht bestellt ist. Die Abtreibung ist immer dann straffrei, wenn die Frau sich hat beraten lassen und ein Arzt das Kind tötet. Ein besonderer Grund für die Abtreibung, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate vorgenommen wird, ist nicht erforderlich.

Leider hat uns dies das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 28.05.1993 so vorgegeben. Mit dieser Entscheidung hat das Verfassungsgericht die sogenannte „Beratungsregelung“ eingeführt. Dies bedeutet, dass dann, wenn die Frau beraten worden ist, die Abtreibung zwar rechtswidrig aber straffrei ist, wenn sie von einem Arzt vorgenommen worden ist. Alle Versuche, diese Regelung zu ändern, sind bislang gescheitert oder erst gar nicht richtig unternommen worden, weil sich keine Mehrheit dafür abgezeichnet hat. Leider sind auch die Unionsparteien nicht bereit, für eine Verbesserung des Lebensschutzes bei den noch nicht geborenen Kindern einzutreten. Allerdings scheint sich eine Änderung dahin abzuzeichnen, dass die medizinische Indikation und die damit verbundene Tötungsmöglichkeit bis kurz vor der Geburt (Spätabtreibung) künftig nicht mehr möglich sein soll. Ob dies allerdings gelingt, weiß ich nicht. Die SPD ist in dieser Frage sehr zögerlich. Auch die FDP. Einzig die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine solche Verbesserung zu Gunsten des Kindes und gegen die Spätabtreibung ein. Die eigentliche Frage aber, ob der Lebensschutz auch in den ersten drei Monaten verbessert werden kann, wird davon nicht berührt. Insoweit gibt es keine Diskussionen. Ich bedauere dies außerordentlich.

Mit freundlichen Grüßen