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Norbert Geis
CSU
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Frage von Alexander W. •

Frage an Norbert Geis von Alexander W. bezüglich Familie

Zu meiner Person, Ich bin Geschieden habe aber am 04.09.2006 wieder geheiratet.Meine jetzige Frau hat Zwei Kinder mit in die Ehe gebracht für die ihr Ex – Mann keinen Unterhalt Zahlt (Anzeige Straf und Privatrechtlich haben wir erstattet, kam nichts dabei raus) Ich Zahle bis jetzt € 436,- an meine beiden Kinder ernähre ebenfalls die Kinder meiner jetzigen Frau (bin aber den Kindern nicht Unterhaltspflichtig ) Lt. neustem Gerichtsbeschluss ( Amtsgericht Obernburg ) soll ich nun für meine Kinder aus Erster Ehe € 621,- zahlen, das ist für mich schon eine Stange Geld, soll jetzt auch noch € 581,- Internatkosten für meine Große Bezahlen da meine Exfrau vor ca. 10 Jahren an MS erkrankt ist und sie nicht in der Lage ist beide Kinder zu erziehen.Mein Selbsterhalt wurde auf € 890,- festgelegt und verdiene mit Lst.- Klasse 4 ( weil meine Frau gearbeitet hat ) gerade mal € 1850,- im 3 Schichtbetrieb. Bleibt uns ca. € 650,- Miete/ Nebenkosten € 550, bleibt ca.€ 100,- zum Leben das heißt für Bankschulden Versicherungen Verpflegung und zum Einkleiden.

Frage: Warum bleibt mir als Verheirateter nur ein Selbsterhalt von € 890,- und wo bleibt da, bei dem ganzen Schlamassel meine jetzige Familie?

Meine Exfrau lebt seit ca.2,5 mit meinem Stiefbruder zusammen der ist Selbstständig und hat eine eigene Firma lt. Mainecho vom 29/30 September € 400.000 Umsatz im Jahr, meiner Meinung nach ein Ehe ähnliches Verhältnis da meine Exfrau von Anfang an bei ihm nachweislich gemeldet war, wir dagegen wohnen zu 4. in einer 3 Zimmerwohnung.
warum sieht es so aus als würde ich als Arbeitender Steuerzahler von unserem Rechtsstaat zur Arbeitslosigkeit gezwungen, den wenn ich Wohngeld od. sonstiges beantrage heißt es ich verdiene zu viel.

Mit Freundlichen Grüßen… Alexander Weber

Portrait von Norbert Geis
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weber,

ohne genaue Kenntnis der Unterlagen, insbesondere der ergangenen Urteile und Beschlüsse kann ich Ihnen nicht antworten. Bitte vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Besprechnungstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis