Frage an Norbert Geis von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Geis,
sie schrieben auf die Frage von Herrn Anders, dass man im Kampf gegen Gewalt und Terror alles tun muss, um unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.Sie schreiben selbst, dass weder die Vorratsdatenspeicherung, noch die Online-Durchsuchung Anschläge verhindern können. Leider gehören sie auch zu dem großen Teil der Theoretiker im Bundestag die glauben,dass Terroristen sich genauso verhalten, wie sie es erwarten. Und wie man bereits am 9/11 gesehen hat, ist trotz des Wissens um diesen Anschlag dieser nicht verhindert worden !
MEINE FRAGE:
sind sie über den Inhalt des Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten (mehr als 400 Seiten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für Strafrecht) im Detail informiert. Wenn nein, können sie morgen reines Gewissens zu diesem Thema eine Stimme abgeben?
Muss nicht die (meiner Meinung) einzige unabhängige Entscheidungshilfe des Justizministeriums zu diesem Thema den Abgeordneten VOR einer Abstimmung zur Verfügung gestellt werden ?
Dieses Gutachten wurde extra für ein derartiges Gesetz angefordert und nun liegt es den Abgeordneten nicht vor.
Bei gesundem Menschenverstand betrachtet kann man morgen weder dafür noch
dagegen stimmen, wenn die Hauptinformationsquelle nicht vorliegt.
Mit freundlichen Gruss und hören sie vor der Abstimmung auf Ihr rechtschaffenes Gewissen!
M. Bidner