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Norbert Geis
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Frage von Michael S. •

Frage an Norbert Geis von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Geis !

Ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 31.05.2007 an mich.

Schade, dass Sie den nunmehr verfassungsrechtlichen Anspruch, den Sie ja nicht teilen wollen, der zu betreuenden Kinder und seinem betreuendem Elternteil nicht zugestehen wollen.
Ihre Entschuldigung der Abwesenheit zur Sachverständigenanhörung habe ich zur Kenntnis genommen, aber auch das mir vorliegende Wortprotokoll hätte Ihnen darüber Aufschluss geben müssen, dass gerade honore Familienrechtler gerade nicht Ihrer Meinung waren. Eine Anwesenheit Ihrerseits die Möglichkeit der Nachfrage ja ergeben hätte.
Ich möchte angesichts der Kenntnis und Studium des Ur-Entwurfes der Unterhaltsrechtsreform, durch Ihren Koalitionspartner befürwortet, wie auch dem Beschluss des BVerfG 1 BvL 9/04 mal unterstellen, dass ohne den 6-Augen-Kompromiss vom 22.03.2007 der Fraktionsspitzen, eine verfassungskonforme Verabschiedung des Gesetzes möglich gewesen wäre.

Wie werden Sie nun verfassungskonform im Rechtsausschuss argumentieren um der Reform doch noch eine m.E. längst überfällige Einführung erfahren zu lassen?

Mit vorzüglichen Grüßen
Michael Sparwasser

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Antwort ausstehend von Norbert Geis
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