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Norbert Geis
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Frage von Joachim P. •

Frage an Norbert Geis von Joachim P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Norbert Geis,

heute haben Sie im Deutschlandfunk eingeräumt, daß die Gesetzesvorlage der Großen Koalition zum Unterhaltsrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az 1BvL 9/04 ), zwar nicht verfassungswidrig, aber doch in der vorliegenden Form unhaltbar sei. Wo liegt da der Unterschied zwischen verfassungswidrig und unhaltbar?
In der Großen Koalition ist ein beträchtlicher juristischer Sachverstand versammelt. Da sich die Fälle von "Vetos" durch unser Bundesverfassungsgericht vor oder nach verabschiedeten Gesetzesvorlagen( s. Hartz IV Gesetze) häufen, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, Juristen/innen wie Mediziner/innen bei Kunstfehlern haftbar zu machen und diesen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung aufzuerlegen? Was halten Sie von meinem Vorschlag? Sind Sie bereit, einen solchen Antrag im Deutschen Bundestag zu stellen oder beizutreten?, damit der Rechnungshof weniger Grund hat, Mißwirtschaft in Regierung und Parlamenten zu rügen?
Ist es nicht eine andauernde Zumutung unseres Bundesverfassungsgerichtes, gehäuft, Versuche von Bundes- und Landesregierungen, Parlamenten abzuwehren, als juristischer Gehilfe "kostensenkend" oder "kostenexplosiv" vereinnahmt zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Petrick

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Petrick,

freundlichen Dank für Ihre E-Mail. Das Verfassungsgericht hat eine Regelung aus dem Jahre 1997 für verfassungswidrig erklärt. Die jetzige Gesetzesvorlage ist ja nicht einmal verabschiedet, konnte also auch noch gar nicht als verfassungswidrig erklärt werden. Ich bin der Auffassung, dass unsere Gesetzesvorlage, die wir eigentlich am Freitag, den 25.05.07 im Bundestag verabschieden wollten, nicht verfassungswidrig ist. Dennoch aber bestehen große Bedenken, ob das Verfassungsgericht nicht doch eines Tages auf die Idee kommt, auch diese neue Regelung dann für verfassungswidrig zu erklären. Deshalb habe ich den Vorschlag gemacht, den jetzigen Entwurf ganz und gar entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtes zu formulieren, damit kein Risiko besteht, dass dieses Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt für verfassungswidrig erklärt wird.

Es ist sehr schwierig, schon im Vorhinein die Auffassung des Verfassungsgerichtes ausfindig zu machen. Es ist eben nicht möglich, im Vorfeld eine rechtliche Regelung vorzunehmen, die garantiert verfassungsgerichtsfest ist. Die meisten Gesetze werden nach einer langen Diskussion verabschiedet. Im Rahmen dieser Diskussion werden verschiedene Fachleute zu den einzelnen Themen gehört. Die Aussagen dieser Fachleute werden in der Regel auch berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis, MdB