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Norbert Geis
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Frage von Andreas H. •

Frage an Norbert Geis von Andreas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Geis,

Erst einmal danke für ihre Antwort, auch wenn sie leider an meiner Frage zum Verbot sog. Killerspiele vorbei geht. Vorweg möchte ich bemerken, ein Vertriebsverbot für bestimmte Computerspiele nimmt dem Bürger im Ergebnis fast ebenso die Freiheit zu entscheiden, ob er diese Spiele spielt, denn er kann sie dann nicht mehr in Deutschland beziehen und sie selbst für den Eigenbedarf herzustellen, wie das bei anderen Dingen evtl. möglich wäre, ist ihm definitiv unmöglich.

Meine Frage war jedoch, warum bei Alkohol nicht der gleiche Maßstab angelegt, also nicht auch ein Verbot in vergleichbarer Form angestrebt wird? Mir drängt sich in der ganzen Diskussion nämlich der Verdacht auf, dass es nur darum geht, dass solche Spiele von den Befürwortern eines Verbots als geschmacklos empfunden werden. Ich hoffe sie stimmen mir darin zu, dass Geschmack bei einer Verbotsdebatte in einer freiheitlichen Demokratie nichts zu suchen hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Hofmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hofmann,

ich stimme Ihnen vollkommen zu. Es geht hier nicht um Geschmack. Was Ihr Argument bezüglich des Alkohols angeht, so zeigen die schlimmen Ereignisse von so genannten "Flat-Rate-Parties", dass auch hier erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schauerte M.A.
wiss. Mitarbeiterin
Büro Norbert Geis MdB