Portrait von Norbert Geis
Norbert Geis
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Norbert Geis zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alexander M. •

Frage an Norbert Geis von Alexander M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Geis,

Ich beziehe mich auf ihre Antwort zu der Frage von Herrn Christoph Brüning vom 21.03.2007
( http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-650-5650--p475.html#frage58391 )

Zunächst möchte ich kritisieren, dass sie zu keinem (!) der von Herrn Brüning angebrachten Punkte stellunggenommen haben.

Sie haben keine Begründungen angebracht, warum wir ein "Killerspiel-Verbot, einen Bundestrojaner" oder "mehr Überwachung" brauchen. (Wohlgemerkt zählt ihre Haltung nicht als Begründung!) Weiterhin haben sie die von Herrn Christoph Brüning angebrachte Studie schlichtweg ignoriert. Warum sie in ihrer Antwort von Kinderpornographie sprechen, erscheint mir ebenso schleierhaft - Ich sehe keinen Zusammenhang zu Computerspielen. Haben sie schonmal ein Computerspiel gespielt oder jemandem dabei zugesehen? Mit einem Spieler gesprochen? Was genau wollen sie zur besseren Aufklärung und Medienerziehung tun? Schlussendlich haben sie ihrer Antwort in Form eines Widerspruchs einen schönen Rahmen gegeben: Sie geben zu, dass Verbote wenig helfen, aber fordern "Kontrollen und gegebenenfalls auch Verbote". Wollen sie nutzlose Verbote einführen?

Ich bitte um eine Stellungnahme und um eine Begründung zur Notwendigkeit eines Verbots von speziellen Computerspielen (über das JuSchG § 14 und USK hinaus), möglichst aufgrund von nachvollziehbaren Studien und/oder Argumentationsketten.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Norbert Geis
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich sage noch einmal. Es geht uns nicht um ein generelles Verbot von Computerspielen von Jugendlichen. Es geht speziell um Computerspiele, in denen Gewalt dargestellt, bzw. dem Spieler die Teilnahme an virtuellen Gewalttätigkeiten ermöglicht wird. Es gibt einige Gründe aus der Vergangenheit, die sehr erschütternd sind, wie z.B. der Amokläufer von Emsdetten.

Solche Ereignisse müssen dazu führen, dass wir uns verstärkt Gedanken über die Ursachen solcher Formen von Gewalt machen müssen. Ich beobachte mit Sorge, dass es trotz insgesamt sinkender Kriminalitätszahlen gerade bei der Gewaltkriminalität unter Jugendlichen eine steigende Tendenz gibt. Sowohl im Falle des Amokläufers von Emsdetten als auch in vergleichbaren Fällen der Vergangenheit war festzustellen, dass die Täter in massivem Umfang Computerspiele konsumierten, in denen dem Spieler die Begehung virtueller Gewalttätigkeiten bis hin zum Töten von virtuellen Personen ermöglicht wird.

Selbstverständlich wird nicht jeder, der derartige Computerspiele konsumiert, dadurch zum Gewalttäter. Dennoch müssen wir uns angesichts dieser Fakten die Frage stellen, ob der geltende gesetzliche Rahmen im Jugendschutz- wie auch im Strafrecht ausreicht, um insbesondere Jugendliche vor dem schädlichen Einfluss übermäßiger Gewaltdarstellungen durch Computerspiele zu schützen. Auch wenn bereits ein Straftatbestand der Gewaltverherrlichung im Strafgesetzbuch existiert, ist zu prüfen, ob dieser in der geltenden Fassung ausreichend ist. Computerspiele, die auf realitätsnahe Weise in einer fiktiven Welt das Töten von Menschen simulieren und damit Gewalt verherrlichen sind mit dem Anliegen eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes nicht zu vereinbaren.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist verabredet, den Schutz von Kindern und Jugendlichen insgesamt zu verbessern. Dort ist auch ausdrücklich festgehalten, dass die geltenden rechtlichen Regelungen mit Blick auf die rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichen, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten. Daher müssen die Neuregelungen im Jugendschutz schnellstmöglich einer Überprüfung unterzogen werden, um so notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Angesprochen ist im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich, dass Bund und Länder über mögliche konkrete Verbesserungen beraten sollen, unter anderem über die Wirksamkeit der Selbstkontrolleinrichtungen der Unterhaltungsindustrie, über die geltenden Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Computerspielen, aber auch über ein Verbot von "Killerspielen". Aus meiner Sicht bedeutet dies eben auch zu prüfen, ob der geltende Straftatbestand der Gewaltverherrlichung hinreichend praxistauglich ist. Daran bestehen zumindest Zweifel, da bislang offensichtlich kaum Ermittlungsverfahren oder gar Verurteilungen im Zusammenhang mit gewaltverherrlichenden Computerspielen zu verzeichnen sind.

Ich halte es daher auch für richtig, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung nun zeitnah auf die Tagesordnung kommt. Bayern hat in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, das ein Paket von Maßnahmen im Jugendschutz- wie im Strafrecht enthält. Dieser Vorschlag liefert eine gute Grundlage für die Diskussion über geeignete Verbesserungsmaßnahmen, die in der Folgezeit zu führen sein wird.

Ich denke, dass ich meine Argumente für eine Verschärfung der Verbote von Killerspielen ausreichend dargelegt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis