Frage an Norbert Geis von Hartmut Frank M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Geis,
mich interessiert, warum Sie für die Beschneidung von Jungen gestimmt haben?
Warum ist Ihre Fraktion vor der Religionslobby eingebrochen? Oder wollte Frau Merkel das Thema einfach vom Tisch haben?
Ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht höher zu werten?
Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn er Staat die christl. Kirchen mitfinanziert bzw. pensionierten Kirchenleuten ihre Pensionen bezahlt, Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn man ungefragt Kinder tauft und sie in den Schulen mit Religionsunterricht zwangsunterrichtet.
Können Sie verstehen, dass ich unter Religionsfreiheit etwas anderes verstehe- nämlich wirkliche Unabhängigkeit? Wie ist eine solche gegeben, wenn man z.B. in kirchlichen Einrichtungen, die der Staat mitfinanziert, nur mit einer Mitgliedschaft in der Kirche einen Job bekommt und bei Scheidungen den Job ggf. verliert?
Ist eine Trennung von Staat und Kirche gegeben, wenn wir von Parteien regiert werden die das "C" in ihrem Namen haben? Man stelle sich mal vor, in den Bundestag würde eine Partei einziehen, die sich" Islamische Demokratische Union" nennt.
Warum setzen Sie sich nicht für eine wirkliche Religionsfreiheit ein?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Frank Mueller
Sehr geehrter Herr Mueller,
haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zur Religionsfreiheit. Leider teile ich Ihre Auffassung nicht. Ich finde richtig und wichtig, dass die Kirchen in unserem Staat wichtige Funktionen und Aufgaben übernehmen. Viele Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten könnten ohne die kirchlichen Träger nicht existieren.
Wenn wir den Eltern nicht die Freiheit überlassen, wie Sie ihre Kinder erziehen möchten, ist dies ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte.
Unsere Gesellschaft ist auf den christlichen Grundwerten aufgebaut und unser Grundgesetz schützt die Regligionsfreiheit. Das ist auch richtig so. Insofern habe ich dem Gesetzentwurf zur Beschneidung zugestimmt, da ich der Meinung bin, dass er gerade das Recht auf Religionsfreiheit schützt.
Es geht darum, die Grundrechte aus Art. 2 „körperliche Unversehrtheit“ in Einklang zu bringen mit Art. 4. „Religionsfreiheit“ und Art. 6 „Recht auf elterliche Erziehung und Fürsorge“. Mit dem Gesetzentwurf ist der Bundesregierung dieser schwierige Ausgleich meiner Ansicht nach gut gelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB