Frage an Norbert Geis von Steffen E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Geis,
die bereits vom Bundestag beschlossene Novelle des Meldegesetzes bzw. das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" hat mich zutiefst schockiert! Sind die Meldeämter in Zukunft nur noch die Erfüllungsgehilfen von Auskunfteien und Werbetreibenden? Die vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit soll ja ausdrücklich nicht gelten, wenn "die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Sind die persönlichen Daten, die Ämter von ihren Bürgern (und auch Ihren Wählern) sammeln, so wenig schutzbedürftig?
Ich fordere Sie daher auf, sich dafür einzusetzen, dass besagte Gesetzesnovelle in dieser Form nicht gültiges Recht wird! § 28 Absatz 4 BDSG sollte auch in Zukunft Gültigkeit behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Englert
Sehr geehrter Herr Englert,
haben Sie vielen Dank für ihre Mail. Ich darf Sie auf meine Antwort an Herrn R. hinweisen, der mich zum selben Thema befragt hat.
Wie gesagt, wurde hier eine Chance verpasst den Datenschutz noch weitgehender zu stärken. Insgesamt stellt das neue Bundesmeldegesetz aber bereits eine Verbesserung zum Status Quo dar. Die CSU wird sich dennoch im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren für Nachbesserungen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB