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Norbert Geis
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Frage von Frank N. •

Frage an Norbert Geis von Frank N. bezüglich Recht

Werter Herr Norbert Geis

Mir gehen seit einigen Tagen und Wochen so einige Dinge durch den Kopf, welche ich aus normaler Sicht nicht verstehe, vielleicht können Sie mir helfen diese Dinge zu verstehen.
1. Imunität von Politikern und Diplomaten.
Ich finde es darf niemanden geben der Imuntät geniessen darf, besondere Rechte und Schutz ja.
Im Grundgesetz heist es "Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Also widerspricht die Imunität doch den Grundgesetz, oder? Wie weit geht die Imuntät? Ich denke dabei an Dirk Niebel und die Teppichaffäre, ich nenne dieses einfach das war Schmuggel und ist deshalb strafbar, in den Medien hört man immer wider, das Diplomaten im Strassenverkehr wie Rowdies benehmen, normale Mensche werden hierfür sehr hart bestraft, und so gibt es einige Sachen, welche bei normalen Menschen strafbar sind, aber bei Dipolmaten zum normalen Leben gehören, wird man hier einmal etwas ändern?
2. Aussagen bei Untersuchungsausschüssen.
Warum kann man bei Vorladungen vor einen Untersuchungsausschuss die Ausagen verweigern?
da gibt es zwei gravierende Vorgänge, welche man nicht vergisst, wie z.Bsp. Helmut Kohl zur CDU Spendenaffäre und jetzt die Aussageverweigerung zur Aktenvernichtung im NSU Ausschuss.
Hier muss unbedingt etwas getan werden um dieses zuverhindern, das Aussagen verweigert werden können, Abgeordnete sind doch Geheimnisträger, oder?
Ich würde mir wünschen das Untersuchungsausschüsse ernster genommen werden, als bisher.
3. NSU Affäre
Hier hat nicht nur der Verfassungsschutz versagt sondern auch die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage, sie haben nach meiner Meinung bei der Kontrolle dieser
Organe versagt. Wenn was ich nicht annehme die Befugnisse nicht weitreichend sind, um diese Kontrolle richtig und wirksam durch führen zu können, so sind auch die Abgeordneten Schuld, weil sie es nicht geschafft haben wirksame Gesetze und Verfügungen zu erlassen.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Frank Neumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Neumann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Ad 1. Sie dürfen die "Immunität" nicht mit der "Indemnität" verwechseln. Die "Indemnität" würde die tatsächlich Freistellung einer Person von jeglicher strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfolgung bedeuten. Das ist aber bei den Bundestagsabgeordneten nicht der Fall. Für Bundestagsabgeordneten gilt lediglich Immunität. Das bedeutet, dass sie so lange sie Mitglieder des Bundestages sind, nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Damit werden sie vor einer möglichen Willkür Seitens der Regierung bzw. der Behörden geschützt. So wurden unter dem damaligen Reichkanzler Hitler beispielsweise viele Bundestagsabgeordnete unter fadenscheinigen Gründen verhaftet, nur weil sie gegen Hitler gestimmt hatten. Die Immunität garantiert also, dass der einzelne Abgeordnete wirklich frei und unabhängig sein Mandat ausüben kann. Die Immunität garantiert zudem, dass der Bundestag nicht in seiner Arbeitsfähigkeit behindert wird, weil Abgeordnet ständig befürchten müssen mit Klagen überzogen werden. Damit könnte die Beschlussfähigkeit des Parlamentes stark behindert werden.

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (vgl. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a01/aufgaben.html) überprüft, ob eine Klage gegen einen Bundestagsabgeordneten berechtigt ist. Im Ernstfall kann der Bundestag dann dem einzelnen Abgeordneten die Immunität auch vorzeitig entziehen. Völlig unabhängig davon können alle Abgeordneten immer zivilrechtlich belangt werden. Sie sehen also, dass man als Abgeordneter nicht tun und lassen kann, was man will. Zudem gibt es ja auch noch die Medien, die kontrollierend wirken.

Im Falle von Diplomaten ist die Immunität ebenfalls gut begründet. Schließlich muss gewährleistet werden, dass ein Diplomat in einem fremden Land frei agieren und die Interessen seines Landes vertreten kann, ohne dass er befürchten muss, für die Entscheidungen seines Heimatlandes persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ein Diplomat soll ja in erster Linie vermitteln. Dies könnte er nicht, wenn er befürchten müsste, dass sich die fremde Regierung dafür an ihm rächt.

Die von Ihnen erwähnten Verkehrswidrigkeiten sind natürlich ärgerlich. Da stimme ich Ihnen völlig zu. Das zuständige Auswärtige Amt kann die Botschaften, die häufig negativ auffallen, ermahnen und tut dies auch. Die schweren Verkehrsverstöße sind wohl rückläufig. Letztendlich muss aber auch Deutschland das Völkergewohnheitsrecht respektieren. Sprich, würde man einen fremden Diplomaten aufgrund seiner Vergehen im Straßenverkehr bestrafen, würde man damit im schlimmsten Fall damit die Sicherheit der deutschen Botschaftsmitarbeiter im Herkunftsland riskieren. Ein solches Vorgehen stünde in keinem Verhältnis.

Ad 2. Zunächst steht das Aussageverweigerungsrecht jedem Bürger zu. Denn niemand darf dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Das mag im Einzelfall ärgerlich sein, gehört aber zu einem Rechtsstaat dazu. Der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Kontrollinstrument des Deutschen Bundestages und wird deshalb sehr wohl "ernst genommen". So hat der Untersuchungsausschuss das Recht, das Erscheinen von Zeugen zu erzwingen; er kann im Falle einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung auch ein Ordnungsgeld festsetzen bzw. beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes beantragen, die Person in Haft nehmen zu lassen; seine Mitglieder erhalten zudem eine möglichst umfassende Einsicht in die Akten und gewährleisten eine Aufklärung unter den Augen der Öffentlichkeit. (vgl. http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/untersuchungsausschuesse.pdf)

Ad 3. Man sollte zunächst die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses abwarten, bevor man vorschnell Schlüsse zieht und mit Beschuldigungen um sich wirft. Auch das ist ein rechtsstaatliches Grundprinzip. Das sich beim Verfassungsschutz etwas ändern muss, ist völlig klar. Nur muss man mit Augenmaß vorgehen und genau untersuchen, wo die Schwachstellen sind. Das ist Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Übrigens wären ohne die Arbeit des Verfassungsschutzes die geplanten Terror-Anschläge der sog. Sauerland-Zelle kaum zu verhindern gewesen.

Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB