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Norbert Geis
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Frage von Ralph M. •

Frage an Norbert Geis von Ralph M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Geis,

am 29.06. wird der Bundestag und anschliessend auch der Bundesrat über den Fiskalpakt abstimmen.

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht die Regierung gerügt, die Parlamentarier nicht ausreichen zu informieren.
http://www.sueddeutsche.de/politik/esm-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-karlsruhe-befreit-das-parlament-aus-der-rolle-des-bettlers-1.1386876

Meine Fragen:
Wurden Sie ausreichend über die Inhalte des Fiskalpaktes informiert?
Sind sie sich über die Tragweite der Abstimmung am 29.06. bewusst ?
Wie werden Sie am 29.06. abstimmen?

Bersten Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

Ralph Metzger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Metzger,

haben Sie vielen Dank für Ihr Frage (n).
Ich persönlich habe mich ausreichend informiert gefühlt und habe mich gerade auch wegen der Tragweite in den letzten Wochen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt.
Vorausgesetzt, dass die Mitbestimmungsrechte und damit die Budgethoheit des Bundestages gewahrt bleibt, werde ich aber für den ESM stimmen.

Eine dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Dies ist die wichtigste Erkenntnis aus den Ereignissen rund um die griechische Finanzkrise seit dem Mai 2010. Klar ist jedoch, dass Versäumnisse, die sich über viele Jahre hinweg aufgetürmt haben, nicht über Nacht beseitigt werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen Euro-Rettungsschirm aufzuspannen, der bedrohten Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auflagen finanziell unter die Arme greift. Denn von der Insolvenz eines Eurostaates wären alle übrigen Eurostaaten einschließlich der dort ansässigen Finanzinstitute und Unternehmen in erheblichem Ausmaß betroffen. Die Folgen einer solchen Entwicklung sind kaum absehbar und würden jeden einzelnen Bürger auch ganz unmittelbar treffen. Der Rettungsschirm ist also ein notwendiger ein Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Eurozone, das zudem aus Strukturreformen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in den betroffenen Eurostaaten sowie Maßnahmen zur haushaltspolitischen Konsolidierung besteht.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. März das Gesetzespaket zur Schaffung einer Stabilitätsunion in Erster Lesung beraten. Dieses enthält mit den deutschen Zustimmungsgesetzen zum Fiskalpakt und zum Europäischen-Stabilitätsmechanismus (ESM) wichtige Schritte zur Schaffung einer Stabilitätsunion in der Eurozone. Der Fiskalpakt verpflichtet alle Euro-Staaten und acht weitere EU-Mitgliedstaaten zur Einhaltung strenger Obergrenzen für ihre Staatsschulden und soll spätestens im Januar 2013 in Kraft treten. Mit dem Vertrag verpflichten sich die Staaten zur dauerhaft soliden Haushaltspolitik. Verbindliche Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild werden in nationales Recht übernommen. Haushaltssünder werden künftig schneller und härter bestraft – denn steigt die Verschuldung übermäßig an, wird automatisch ein Mechanismus zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen in Gang gesetzt. Staaten, deren öffentlicher Schuldenstand über dem Referenzwert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts liegt, müssen ihre Schulden jährlich um durchschnittlich ein Zwanzigstel verringern. Mit dem Fiskalpakt wird somit die von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossene deutsche Schuldenbremse zum Modell für die gesamte Eurozone.

Darüber hinaus haben sich die Eurostaaten auch darauf verständigt, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen. Der ESM-Vertrag wird als dauerhafter Rettungsschirm die Maßnahmen des vorläufigen Euro-Rettungsschirms ablösen. Mit verschiedenen Maßnahmen soll der ESM mit einem Ausleihvolumen von maximal 500 Milliarden Euro sog. „Staatspleiten“ der Euro-Mitgliedstaaten verhindern. Bis zur vollen Funktionstüchtigkeit des ESM wird dieser für eine begrenzte Zeitdauer durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ergänzt. Die EFSF wird dann im Juni 2013 - wie vorgesehen - auslaufen. Sämtliche Mittel aus den Rettungsschirmen werden zeitlich befristet und nur gegen strenge Auflagen vergeben. Darüber hinaus werden Hilfen aus dem ESM künftig nur den Ländern gewährt, die den Fiskalvertrag ratifiziert und eine Schuldenbremse eingeführt haben. Damit wird dem Grundprinzip Rechnung getragen, dass Solidarität und Eigenverantwortung in der Eurozone Hand in Hand gehen. Denn durch den Rettungsschirm sollen keine dauerhaften Abhängigkeiten geschaffen oder ein Art Länderfinanzausgleich auf europäischer Ebene etabliert werden. Ziel des ESM ist es vielmehr, anderen Eurostaaten bei einer vorübergehenden Haushaltsnotlage unter die Arme zu greifen und dadurch Schaden von der Gemeinschaftswährung Euro abzuwenden. Entscheidend ist beim Europäischen Stabilitätsmechanismus, dass sein maximales Ausleihvolumen auf 500 Mrd. Euro beschränkt bleibt, jede Vertragspartei nur für ihren festgeschriebenen Anteil am gezeichneten Stammkapital haftet und Deutschland bei allen wesentlichen Entscheidungen im Gouverneursrat ein Vetorecht besitzt.

Deutschland hat ein elementares Interesse daran, zur Stabilisierung des Euro im Rahmen seiner Möglichkeiten beizutragen. Als exportorientierte Nation profitieren wir in besonderem Maße von einem stabilen Euro. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen kommt die Tatsache zugute, dass mit der Einführung des Euro das Währungsrisiko in der Eurozone entfallen ist. Mehr als 40 Prozent der deutschen Exporte gehen heute in andere Eurostaaten. Zudem hat der Euro seit seiner Einführung für Preisstabilität gesorgt und damit die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger in den Eurostaaten gesichert. Dies zeigt: Wirtschaft und Wachstum in Deutschland sind untrennbar mit der Stabilität des Euro verbunden. Es liegt daher in unserem ureigenen Interesse, ein Auseinanderbrechen der Währungsunion zu verhindern und die notwendigen Maßnahmen für den Erhalt des Euro zu ergreifen.

Der Deutsche Bundestag wird bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort haben. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen im Rahmen der EFSF, wie etwa der Aktivierung des Rettungsschirms für einen Eurostaat sowie nachträglichen Änderungen an einem Sanierungsprogramm oder am EFSF-Vertrag selbst, nur dann zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Damit bleibt das Budgetrecht des Deutschen Bundestages in vollem Umfang gewahrt. Die CSU-Landesgruppe wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dies auch beim ESM uneingeschränkt der Fall ist.

Die christlich-liberale Koalition sieht sich gegenwärtig mit einer Finanzkrise konfrontiert, die auf politische Verfehlungen in anderen Eurostaaten zurückzuführen ist. Darüber hinaus hat die rot-grüne Bundesregierung durch die Aufweichung der Stabilitätskriterien im Jahr 2005 maßgebliche Voraussetzungen für die derzeitige Schuldenpolitik einzelner Eurostaaten geschaffen. Nun steht jedoch unter anderem die CSU-Landesgruppe in der Verantwortung, einen annehmbaren und tragfähigen Umgang mit der Schuldenkrise zu finden, der den Interessen Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger am meisten gerecht wird.
Ich bin zuversichtlich, dass der von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagene Weg die Grundlage für die dauerhafte Stabilisierung des Euro schaffen wird. Nach einer Risikoabwägung bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass ein unkontrolliertes Auseinanderbrechen der Euro-Zone, das mit der plötzlichen Pleite eines Mitgliedslandes eingeleitet würde, in keinem Fall zu verantworten ist. Die Konsequenzen wären für die deutsche und die Weltwirtschaft verheerend. Insbesondere da sich die meisten Länder weltweit noch nicht von den Folgen der Pleite des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers erholt haben. Die zweifellos vorhandenen, jedoch überschaubaren Risiken der aufeinander aufbauenden Strategie der Bundesregierung, die in enger Kooperation mit den anderen Regierungen in der Euro-Zone entwickelt wurde, bietet hingegen einen gangbaren Weg und stellt tragfähige Lösungen für die Zukunft in Aussicht. Der vorübergehende Stabilisierungsmechanismus EFSF, das bilaterale Rettungspaket für Griechenland und der dauerhafte Stabilisierungsmechanismus ESM müssen stets in Kombination mit den wirtschafts- und fiskalpolitischen Maßnahmen innerhalb der Euro-Zone und der EU gesehen werden. Das Euro-Plus-Pakt, der Fiskalpakt und das sog. europäische Semester stellen hier die Weichen für eine tragfähige wirtschaftspolitische Zukunft der europäischen Staatengemeinschaft.

Abgesehen von dem Euro und dem zollfreien Zugang zu 500 Millionen europäischer Kunden bietet die EU noch zahlreiche weitere Vorteile. Viele unserer aktuellen Probleme, von der Energieversorgung und Umweltschutz, über die Regulierung der Finanzmärkte, die Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung (z.B. im Internet), bis hin zur Lebensmittelsicherheit und den Herausforderungen des demographischen Wandels in Deutschland, lassen sich allein auf nationalstaatlicher Ebene nicht effektiv lösen. Deshalb und aufgrund der zunehmenden Konkurrenz durch aufstrebende Volkswirtschaften wie China, Indien, Russland und Brasilien, braucht die schrumpfende deutsche Gesellschaft heute eine starke europäische Staatengemeinschaft mehr denn je. Die Vernetzung oder Globalisierung der Weltwirtschaft wird auch weiterhin im Zuge des technischen Fortschritts rasant voranschreiten. Es geht darum, diese Globalisierung vernünftig und menschenwürdig zu gestalten. Ein Nationalstaat wie Deutschland ist hier alleine ist machtlos.

Seien Sie versichert, dass mir meine Entscheidung alles andere als leicht fällt. Denn auch meine Familie möchte in Deutschland ihre Zukunft aufbauen können. Ich sehe aber keine andere Möglichkeit.

Mit besten Grüßen

Norbert Geis MdB