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Norbert Geis
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Frage von Annette H. •

Frage an Norbert Geis von Annette H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Herr Geis,

gegen die ungerechte Stichtagsregelung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung protestiere ich ausdrücklich.

Unsere zwei Kinder sind 1981 und 1984 geboren und fallen damit unter diese ungerechte Stichtagsregelung . Ich halte es für ungerecht, wenn Kinder, die nach 1992 geboren sind 3 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten und wir für unsere Kinder nur jeweils einen Punkt erhalten. Dem Staat muss die Erziehungsleistung gleich viel wert sein, egal ob das Kind 1992 oder 1990 geboren wurde. Auch die Kindererziehungszeiten weichen deutlich voneinander ab. Die anrechenbaren Zeiten betragen bei Geburt eines Kindes vor 1992 nur 12 Monate und bei Geburt nach 1992 36 Monate.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten umzusetzten, um eine Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen.

Ich möchte nun von Ihnen wissen, wann ich mit einer Umsetzung dieser Vereinbarung und damit einer Gleichbehandlung rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Hagenkötter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hagenkötter,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zur Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung. Sie kritisieren insbesondere die Stichtagsregelung. Ich habe dafür großes Verständnis und kann die Kritik nachvollziehen. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass der Gesetzgeber leider bei gesetzlichen Änderungen einen Stichtag finden muss, da sonst eine Novellierung gar nicht umsetzbar ist. Dies ist beim Elterngeld ebenso der Fall gewesen, wie bei vielen anderen Änderungen im Bereich der Rente oder Gesundheit.

Dennoch fordert die Bayerische Regierung gerade in diesem Bereich eine Änderung bzw. Verbesserung in Bezug auf die Anerkennung von Erziehungsleistungen. Die Gespräche hierzu mit der Regierung laufen. Grundsätzlich ist man auch von Seiten der Regierung um eine Verbesserung sehr bemüht. Das Problem besteht momentan ganz sicher auch darin, dass aufgrund der finanziellen Lage eine Gegenfinanzierung noch nicht auf eine solide Basis gestellt werden konnte. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass auch im Rahmen der nun in der Sommerpause anstehenden Gespräche bezüglich der Ausgestaltung des Betreuungsgeldes dieses Thema ebenso voran getrieben werden wird.

Mit besten Grüßen

Norbert Geis