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Norbert Geis
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Frage von Michael B. •

Frage an Norbert Geis von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Norbert Geis,

vielen Dank für Ihre Antwort.

"Im Falle einer Ehescheidung steht für mich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt."

Verstehen wir Sie richtig: Zum Wohl des Kindes gehört eine Vater-Kind-Beziehung nicht dazu, wenn die Mutter das nicht will?

Erläuterung:
Im Verfahren XII ZB 158/05 ( http://lexetius.com/2007,4029 ), hatte die Mutter dem Vater sogar Pädophilie vorgeworfen, hat sich allen Umgangsvereinbarungen widersetzt, usw., usf.

Obwohl das Gericht zur Schlussfolgerung kommt, Zitat: "Die Mutter verstoße gravierend gegen ihre Verpflichtung, einen persönlichen Umgang zwischen dem Vater und den Kindern zu gewährleisten.", wird das alleinige Sorgerecht der nicht kooperationsbereiten Mutter übertragen.

Dies obwohl der V von den Falschanschuldigungen der M freigesprochen wurde und immer kooperationsbereit war.

Können Sie Sich vorstellen, dass solche Entscheidungen Gift für potentielle Familien sind?

Können Sie uns erklären, wie sich ein junger Mann für Ehe oder Familie entscheiden soll, wenn er sieht, dass er selbst niemals als Wohl des Kindes betrachtet wird, sondern nur die Egoismen der Mutter?

Steht also die CSU für das alleinige Wohl der Mutter, oder für das Wohl der ganzen Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kind?

Wenn die CSU für das Letzte einstehen sollte, warum tritt sie dafür ein, dass der Vater nach Trennung und Scheidung von den Kindern durch Arbeit "freigemacht" werden soll?

Warum wird allein dem Vater eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" aufgebürdet, statt gemäß Art. 3 GG beiden Eltern das Verdienen des Geldes und die Betreuungstätigkeit zu gleichen Teilen aufzutragen?

Sind Sie der Meinung, dass Frauen nicht in der Lage sind Geld zu verdienen und Männer nicht in der Lage sind Kinder zu betreuen?

Oder wird dieses künstliche Ungleichgewicht nur deswegen aufrechterhalten, um den Familienanwälten und den angehängten Professionen ein Auskommen zu sichern?

Steht das Wohl der Anwälte über das Wohl der Kinder?

MfG
MB

Portrait von Norbert Geis
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Baleanu,

aufgrund meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meiner langjährigen anwaltschaftlichen Tätigkeit habe ich einige Erfahrung im Familien- bzw. Sorgerecht. Daher weiß ich auch, dass nicht jede Entscheidung eines Familiengerichts automatisch die ideale Konfliktlösung darstellt. Ich stimme Ihnen insofern zu, dass es durchaus Urteile zu Sorgerechtsstreitigkeiten gibt, die keinen echten Rechtsfrieden herstellen und stattdessen neue Konflikte fördern. Zu dem von Ihnen erwähnten Fall möchte ich mir mangels Kenntnis der Faktenlage kein Urteil anmaßen.

Fest steht, dass ich mich genauso wie die gesamte CSU, stets für die Stärkung der Familien eingesetzt habe. Selbstverständlich halte ich es für essentiell, dass Kinder sowohl Vater als auch Mutter haben. Eine gute Beziehung zwischen den Eltern dient natürlich am ehesten dem Wohle des Kindes. Ihre Unterstellungen, ich würde dies anders sehen, kann ich weder akzeptieren, noch die Ableitung dieser Annahme nachvollziehen.

Selbstverständlich haben Väter genauso Rechte zur Kindeserziehung. Die gemeinsame Sorge als gesetzlicher Regelfall entspricht der Forderung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, wonach „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ sind. Die Elternverantwortung, die ihren gesetzlichen Ausdruck in der Regelung des Sorgerechts findet, kommt nach unserer Verfassung also sowohl Mutter als auch Vater zu.

Eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Eltern, gemeinsam die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für ihr Kind tragen zu wollen, ist um ein Vielfaches besser als ein gesetzlicher Automatismus oder ein Gerichtsurteil, wodurch das Sorgerecht zwangsweise geregelt wird. Dies entspricht auch unserem christlichen Menschenbild, mit dem sich staatliche Einmischung nur dort verträgt, wo die Beteiligten nicht zu einer eigenverantwortlichen Regelung ihrer Lebensverhältnisse in der Lage sind. Deshalb halte ich es für elementar, dass alles dafür getan wird, dass sich die Eltern im Interesse des Kindes friedlich einigen.

Eine Ehescheidung und der Streit zwischen den Eltern stellt vor allem für das Kind eine starke Belastung dar. Die gerichtliche Entscheidung muss daher im Sinne des Kindeswohls immer die letzte Ausflucht sein. Je schneller die Sorgerechtsfrage geklärt wird, desto besser für das Kind. Aufgrund der wachsenden Zahl an nicht-ehelichen Lebensverhältnissen müssen aber neue Regelungen im Sorgerecht gefunden werden. Beim Sorgerecht der unverheirateten Eltern befürworte ich das sogenannte Antragsmodell. Dieses Modell sieht vor, dass der Vater nach der Geburt seine Vaterschaft anerkennen lassen kann und die Mutter der gemeinsamen Sorge zustimmen muss. Tut sie das nicht oder schweigt sie dazu, kann der Vater einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt stellen. Äußerst sich die Mutter auch dazu nicht, kann der Vater beim Familiengericht Klage einreichen. Das Gericht führt dann eine Entscheidung herbei, die sich ausschließlich am Kindeswohl zu orientieren hat. Der Vater würde somit mehrere Möglichkeiten erhalten, seinen Sorgerechtsanspruch durchzusetzen. Gleichzeitig werden die Jugendämter systematisch vorgeschaltet und können, noch bevor es zu einer echten juristischen Auseinandersetzung kommt, als Mediatoren zwischen den Eltern vermitteln und auf eine friedliche Einigung hinwirken. Ebenfalls berücksichtigt diese Variante die Bedürfnisse der Mutter, indem ihr nach der Geburt für ihre Stellungnahme eine gewisse Karenzzeit von rund 2 Monaten eingeräumt wird. Damit werden auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichts für Menschenrechte zum Sorgerecht erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB