Frage an Norbert Geis von Tim M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Geis,
Danke für Ihre Antwort vom 5.10.2011. Sie haben ja wunderbar beschrieben warum der Staat gegen eine Legalisierung von Drogen ist. Allerdings haben Sie meine 1.Frage noch nicht beantwortet. Ich wiederhole sie aber gerne nochmal für Sie:
1. Finden Sie es zeugt von Gerechtigkeit, dass Menschen hier behandelt werden wie Kriminelle?
Bitte begründen Sie doch Ihre Antwort.
Denn noch eine andere Frage dazu:
2. Wenn der Staat nichts von einer Legalisierung hält, wie steht er denn zu einer Entkriminalisierung?
Achja, und Ihr Vergleich mit den Geschwindigkeitskontrollen halte ich für wenig sinnvoll, weil Drogenkonsumenten niemanden anderen schaden können. Menschen, die zu schnell Auto fahren hingegen, bringen nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch andere.
trotzdem
beste Grüße
Tim Mockau
Sehr geehrter Herr Mockau,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
1. Wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt, begeht er eine kriminelle Handlung und ist gemäß den Gesetzen und Prinzipien unseres Rechtsstaates zu behandeln. So sorgt der Staat im Namen des Volkes für Gerechtigkeit.
2. Da ich nicht der Staat bin, kann ich nur meine persönliche Meinung als MdB wiedergegeben. Ich halte nichts davon, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz allzu nachsichtig zu ahnden oder pauschal als bloße Ordnungswidrigkeit einzustufen. Der Gesetzgeber würde damit falsche Signale setzen und das tatsächliche Risiko, beispielsweise für die psychische Entwicklung Minderjähriger, verharmlosen.
Cannabismissbrauch kann psychotische Störungen hervorrufen. Dadurch wird langfristig nicht nur die eigene Person, sondern letztendlich auch das persönliche Umfeld und die Gesellschaft belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB