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Norbert Geis
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Frage von Patrick R. •

Frage an Norbert Geis von Patrick R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Geis,

ich habe ihre Antworten bezüglich des gemeinsamen Sorgerecht gelesen und habe dazu einige fragen:

- Was wird gegen die Einstellung von vielen Jugendamtmitarbeiter und Richtern / in gegen über Kinder gehören zu Mutter getan?

-Was bringen die ganzen Antragslösungen wenn trotzdem nur die Mutter Einspruch einlegen kann, und damit die Situation wieder wie früher ist und Väter aufgrund .B. von Beschuldigungen der Mutter, der Vater wieder vor Gericht gezerrt wird und dann eh nicht das gemeinsame Sorgerecht bekommt, weil das denken: Kinder gehören zur Mutter besteht. Das ist wird immer ein Glückspiel für Väter sein, wie Behörden und Gerichte zum Thema Gleichstellung stehen?

-Warum ist ein Wechselmodell wie in anderen Ländern Europas keine option?

-Wenn ein Vater schon nicht Sorgerecht bekommt, warum wird zumindestens nicht mal ein festgeschriebener Umgang im Gesetz verankert? Ein Umgang der leider in den meisten fällen von alle 2 Wochen dient nicht dem Kindeswohl.

- Glauben Sie wirklich daran das die Überlegung der Politik bezüglich des Sorgerechts nicht wieder vom EUGH als diskriminierend angesehen wird?

- Warum wird das Gesetz nicht so angepasst das in allen Bereichen wie Sorgerecht, Unterhalt, Umgangs usw. jeder ein Anteil von 50% hat. Das ist Gleichheit so wie es im Grundgesetz steht?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rosenfeldt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne im Folgenden kurz beantworte. Vorab möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass für mich und die CDU/CSU bei den Überlegungen zur Regelung des Sorgerechts immer das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Dem Kindeswohl würde es sicherlich am meisten dienen, wenn Vater und Mutter einen Weg finden, das Sorgerecht gemeinsamen auszuüben. Deswegen unterstützen wir alle Versuche zur Mediation und Vermittlung zwischen den Elternteilen. Es müssen alle Mittel ausgeschöpft werden, um eine gütliche Einigung herzustellen. Das Gericht sollte im Interesse des Kindes immer das letzte Mittel bleiben. Denn die besten Regelungen werden beim Sorgerecht meines Erachtens nach einvernehmlich zwischen den Elternteilen erzielt. Gerade in diesem überaus sensiblen und privaten Bereich sollte sich der Staat mit allzu großer Regelungswut zurückhalten und muss in erster Linie der Sicherstellung des Kindeswohls nachkommen.

Ad. 1 Hier helfen nur klare gesetzliche Regelungen.

Ad. 2 Für das Kind ist, naturgegeben, die Mutter die erste Bezugsperson. Deswegen steht ihr zunächst einmal das Sorgerecht zu. Wenn der Vater das Sorgerecht ebenfalls haben will, muss er einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gericht entscheidet dann, ob es dem Kindeswohl entspricht, dem Vater ebenfalls das Sorgerecht zuzusprechen. Entspricht es dem Wohl des Kindes nicht, dass die Mutter das Sorgerecht hat, kann ihr auf entsprechenden Antrag hin das Sorgerecht wieder entzogen werden.

Ad 3 Wenn mit Wechselmodel wechselnde Bindungen des Kindes gemeint sind, gibt es gegen eine solche Regelung erhebliche Bedenken. Wechselnde Bindungen sind nicht im Interesse des Kindeswohls. Das machen aktuelle Studien zur frühkindlichen Bindung mehr als deutlich.

Ad 4 Das Umgangsrecht steht dem Vater zu. Allerdings muss dieses Umgangsrecht in erster Linie dem Wohl des Kindes entsprechen.

Ad 5 Ich sehe keine Diskriminierung in der geplanten Gesetzgebung des Bundestages.

Ad 6 Auf Kinder lassen sich Prozentrechnungen nicht anwenden und dienen auch kaum dem Kindeswohl. Ein ständiger Wechsel zwischen den beiden Elternteilen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer schweren Belastung für das Kind führen. Vor allem dann, wenn die Eltern sich nicht geeinigt haben und den anderen Elternteil in seiner Rolle nicht akzeptieren wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB