Frage an Norbert Geis von Alexander S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Geis,
meine Fragen hatte ich zwar schon Frau Wawzyniak, von der vom Verfassungsschutz beobachteten „Die Linke“, verschickt, aber sie weigerte sich meine Fragen zu beantworten. Dabei sitzt sie, wie auch Sie, im Rechtsausschuss.
Mich beunruhigt die zunehmende Gewalt in den Städten, aber auch auf den Bahnsteigen von U-Bahnen.
Immer wieder wird der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln als strafmindern eingestuft.
In Bezug auf diese Kriminellen habe ich ein par Fragen:
- Warum bekommen besoffene Täter kein Alkoholverbot ausgesprochen?
- Weshalb werden die Täter meistens besser geschützt als deren Opfer?
- Warum darf ein 18-Jähriger zwar Verträge unterschreiben, aber nicht für sein Handeln nach dem Erwachsenenrecht verurteilt werden?
- Warum wird jemand, der einem anderen Menschen mit den Füßen vor den Kopf tritt, bzw. mit beiden Füßen auf den Kopf springt, wegen versuchten Totschlags und nicht wegen versuchten Mords angeklagt?
- Gibt es einen Grund, warum meistens die Herkunft der Täter verschwiegen wird?
- Warum wird in den Medien besonders betont, wenn es sich beim Täter um einen Deutschen handelt, auch wenn der Täter ausländische Eltern hat?
- Würden Sie jemanden empfehlen, sich direkt nach einer Tat zu besaufen, um auf ein mildes Urteil hoffen zu können? In vielen Fällen war dem so, und es hat ja auch vor Gericht geholfen. Ein mildes Urteil ist in diesem Fall beinahe garantiert.
- Warum darf jemand, der sich wissentlich besäuft, auf ein mildes Urteil hoffen?
„Alkohol ist keine Lösung“ bekam ich ständig zu hören oder zu lesen. Schaue ich mir aber viele Gerichtsurteile an, dann ist Alkohol DIE Lösung! Als nüchterner Gewaltverbrecher muss man sich in Deutschland sehr dumm vorkommen!
Was werden Sie unternehmen, damit besoffene Gewaltverbrecher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen? Wollen Sie überhaupt diesbezüglich etwas unternehmen, oder halten Sie den Freibrief für Besoffene aufrecht?
Ich bedanke mich für Ihre Fragen
Sehr geehrter Herr Schäfer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Sicherheit in Großstädten. Ihre Sorgen hinsichtlich der immer brutaler erscheinenden Täter kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich habe stets dafür plädiert, dass jugendliche Straftäter mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden müssen, vor allem wenn sie so gewissenslos vorgehen.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich nicht alle Ihre Fragen einzeln beantworte, da dies den Rahmen sprengen würde.
Ihre Einwände hinsichtlich der Strafmilderung in Folge von Alkoholkonsum sind verständlich. Prinzipiell kann der Konsum von Alkohol nur im sehr hohen Promillebereich und auch nur in einem gewissen Rahmen strafmildernd wirken. Ich sehe diesen Entschuldigungsgrund jedoch in einigen Fällen ebenso kritisch wie Sie.
Die mögliche Höchststrafe bei Mord ist übrigens die gleiche wie bei Totschlag. Angesichts früherer richterlicher Entscheidungen, die solche Attacken aber lediglich als "Körperverletzung" eingestuft haben, sehe ich die Anklage im Falle des U-Bahnschläger Torben P. auf "Totschlag" als ersten Fortschritt. Dies aber vor allem weil die Anklage zügig erfolgt ist.
Denn insbesondere die langen Wartezeiten auf die Gerichtsverhandlung machen Lern- und Abschreckungseffekt für Jugendliche zu Nichte. In Bayern haben wir auch deshalb eine deutlich höheren Sicherheitsgrad. Die Wahrscheinlichkeit in Berlin Opfer eines Überfalls zu werden ist 20-mal höher als in Bayern. Gleichzeitig ist das Risiko erwischt zu werden für den Täter in Berlin wesentlich niedriger.
Die zunehmende Erosion von Recht und Sicherheit in Berlin ist das Resultat einer falschen Politik des Duldens, Verschweigens und Verharmlosens. Bereits die Präsenz von Polizeikräften wird in Berlin aufgrund ideologischer Scheuklappen als Provokation dargestellt. Das zeigt wie sehr die Politik hier der Realität hinterherläuft. Auch zeugt es von mangelndem Respekt gegenüber den Polizeibeamten, die täglich ihre Gesundheit für unser aller Sicherheit riskieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb ein Konzept zur Sicherheit in Großstädten vorgelegt, das u.a. folgende Forderungen umfasst:
- Ein Ende des sukzessiven Stellenabbaus bei der Polizei (über 4.000 Stellen in den letzten 10 Jahren in Berlin) und vermehrte Polizei-Präsenz auf der Straße
- Konsequentes Vorgehen gegen Pöbeleien, Schmierereien und Vandalismus, um Täter abzuschrecken und Achtung vor Persönlichkeitsrechten und fremdem Besitz einzufordern.
- Eine Null-Toleranz Politik gegenüber Gewalt und Angriffen - gerade auch an Schulen.
- Ausbau der Videoüberwachung wo es zielführend erscheint. Beispielsweise wurde die Aufklärung von Attacken an Bahnhöfen dadurch stark verbessert.
- Die zunehmenden Attacken gegen Angestellte des öffentlichen Dienstes (z.B. Polizisten, Sanitäter oder Busfahrer) unterbinden. Hier haben die Fraktion von CDU/CSU und FDP bereits eine Gesetzesverschärfung beschlossen, die nun konsequent umgesetzt werden muss.
- Bürger müssen zügig zu ihrem Recht kommen. Überlange Verfahrensdauer oder die Einstellung von Verfahren im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität aus „verfahrensökonomischen“ Gründen darf es nicht geben. Ein Verstoß gegen das Recht muss Konsequenzen haben, ansonsten erodiert das gesamte System.
- Wirkungsvolle Strafverfahren gegen Jugendliche. Eine Möglichkeit wäre ein sogenannter "Warnschussarrest", der jugendliche Ersttätern bereits nach der ersten Tat einen abschreckenden Vorgeschmack gibt. Eine Strafe auf Bewährung wird von Jugendlichen oft als Freispruch gewertet und erzielt keinerlei Lerneffekte. Vor allem aber muss die Strafe sofort erfolgen, um den Lerneffekt sicherzustellen.
Diese Vorschläge müssen auf allen Ebenen umgesetzt werden. Eine entscheidende Rolle kommt dabei natürlich der jeweiligen Landesregierung zu. Es kann nicht sein, dass immer wieder die Bundespolizei einspringen muss, nur weil die Berliner Regierung die eigenen Sicherheitskräfte nicht ausreichend stärkt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB