Frage an Norbert Geis von Gottfried, Dr.med. E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Geis,
auch nach dem bekanntgewordenen vernichtenden Urteil der Universität Bayreuth über die vorsätzliche und bewußte Täuschung bei der Erstellung seiner Dissertation, schließen Sie eine Rückkehr des ehemaligen Verteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenberg nicht aus.
In der Mitteldeutschen Zeitung vom letzten Samstag werden Sie folgendermaßen zitiert: „Ich sehe darin kein Hindernis, in die Politik zurückzukehren“, das Urteil habe „schon Gewicht. Aber es ist nicht so gewichtig, dass eine Rückkehr nicht mehr möglich wäre.“ Allerdings werde zunächst „ein gewisser Abstand nötig sein“.
Einige Ihrer Kollegen in der CSU und gar die Kanzlerin wollten die Plagiatsaffäre als Petitesse in Blick auf Amt und Person des Verteidigungsministers abtun.
Die von ihm eingeleitete „Reform“ der Bundeswehr mit Aussetzung der Wehrpflicht, wofür er zunächst hoch gelobt wurde, erweist sich nun mehr und mehr als stümperhaft, überhastet und wenig durchdacht eingeleitet, mithin ebenso als ein Akt der Täuschung.
Nicht unerwähnt lassen will ich das nach meiner Ansicht schäbige Verhalten in der Funktion als Dienstherr von Generälen und Kommandeuren. Nicht nur diese opferte er und setzte deren Ansehen öffentlich herab, um selbst in einem besseren Licht zu stehen. Meines Erachtens hat Herr zu Guttenberg im Amt des Verteidigungsministers Schaden angerichtet, den auch sein tüchtiger Nachfolger nicht wieder gut machen kann.
Wie werten Sie als Rechtsexperte diese Täuschungen durch einen Spitzenpolitiker in höchster Staatsposition?
Wie hinsichtlich der Wirkung auf das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger und die Politik?
Halten Sie es wirklich für möglich oder wünschenswert, dass eine Person, die sich im Charakter und durch ihr Verhalten ehrlos und unredlich zeigte, einstmals wieder ein öffentliches, politisches Mandat oder Amt einnehmen soll?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gottfried Ebenhöh
Sehr geehrter Herr Dr. Ebenhöh,
Herr zu Guttenberg hat die Konsequenzen gezogen und sein Mandat, sein Ministeramt und alle Parteiämter niedergelegt. Es ist nicht gut, wenn man auf jemandem, der längst wehrlos ist, weiter herum trampelt. Irgendwann ist es genug. Würden die gleichen Maßstäbe an andere politische Persönlichkeiten angelegt, wie jetzt an Herrn zu Guttenberg, hätten viele erst gar nicht in die Politik gehen dürfen. (z.B. Joseph Fischer)
Ich halte es für ungerecht die Probleme bei der Bundeswehrreform nun nachträglich Herrn zu Guttenberg anzulasten, obwohl er nicht die Möglichkeit hatte, diese Reform zu vollenden. Es bleibt das Verdienst des Herrn zu Guttenberg, diese extrem schwierige, in weiten Teilen schmerzhafte und letztendlich historische Bundeswehrreform, die seit vielen Jahren überfällig war, entgegen allen Widerständen endlich angestoßen zu haben. Deswegen bleibe ich dabei, dass Herr zu Guttenberg als Bundesverteidigungsminister gute Arbeit geleistet hat, was beispielsweise auch unsere Soldaten in Afghanistan jederzeit bestätigen. Nach einer Zeit des Abstandes liegt die Entscheidung, ob Herr zu Guttenberg in die Politik zurückkehren kann, bei ihm selbst, den zuständigen Parteiorganen und vor allem bei den Wählerinnen und Wählern.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB