Frage an Norbert Geis von Sophia O. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Geis!
Am 28. Januar 2011 war in der Webseite der FAZ folgendes zu lesen:
"Mirco ist einem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen. Der 46 Jahre alte Familienvater Olaf H. aus der Nachbargemeinde hat gestanden. Er führte die Ermittler zur Leiche des zehnjährigen Jungen. Die Mordtat soll er aus Frust über Stress im Beruf begangen haben."
Meine Fragen:
(1) Olaf H. hat sicher Fehler begangen: er war ja in Beruf und Familie überfordert. Sind Vorverurteilungen, wie vor einem Gerichtsurteil zu suggerieren, dass er ein Mörder ist, übelste Verunglimpfungen und Verleumdungen?
(2) Erforderte das Geständnis von Olaf H. Mut? Zeugt es von Charakter?
Mit freundlichen Grüßen
Sophia Orthoi
Sehr geehrte Frau Orthoi,
Ad 1) In der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: "Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig." Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist elementares Grundprinzip eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens. Gemäß unseres Grundgesetzes (Art. 20) muss auch im Falle eines so abstoßenden Kapitalverbrechens Geltung haben.
Ad 2) Der Angeklagte hat sein Geständnis nicht öffentlich abgelegt. Dies erfordert in meinen Augen keinerlei Mut.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB