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Norbert Geis
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Frage von Johannes R. •

Frage an Norbert Geis von Johannes R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Geis,

mit Recht weisen Sie in Ihrer Antwort an Herrn Bauke vom 29.9.2010 auf die Multikausalität des seit Jahrzehnten in Deutschland bestehenden Geburtenrückgangs hin. Sie erwähnen in diesem Zusammenhang u. a. auch die Rentengesetzgebung.
Was wollen Sie und die CSU dafür tun, dass wenigstens die durch die Adenauer´sche Rentenreform geschaffenen Nachteile für Familien nachrechenbar wieder abgebaut werden? Ich weise daraufhin, dass diese Forderung unabhängig davon berechtigt ist, welchen Anteil das Rentenrecht am Geburtenrückgang hat.

Durch das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz wurde durch die Herleitung des Elterngeldanspruches aus vorangegangenen Einkommen eine zusätzliche Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder sowie von studentischen und anderen noch in Ausbildung befindlichen Eltern geschaffen.
Was wollen Sie und die CSU dafür tun, dass diese neu geschaffenen Diskriminierungen wieder zurückgeführt werden?

Durch die einseitige Förderung von Kinderkrippen auf Kosten der Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, wurde ein starker Anreiz geschaffen, Kinder möglichst früh in die Krippe zu geben.
Wie ist nach Ihrer Ansicht diese einseitige Lenkungswirkung mit der Forderung des Grundgesetzes nach Art. 6, Abs. 2 zu vereinbaren, nach der es „das natürliche Recht der Eltern“ ist, über die Art der Kindererziehung selbst zu entscheiden? Wie ist darüber hinaus nach Ihrer Ansicht die Benachteiligung der Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3, Abs. 1 GG zu vereinbaren?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Resch,

die von Ihnen in der ersten Frage genannte Forderung ist sicherlich berechtigt, aber dennoch ist das Rentensystem leider von der demografischen Entwicklung nicht losgelöst zu sehen. Langfristig werden wir das Renteneintrittsalter unweigerlich erhöhen müssen. Was Sie bezüglich des Elterngeldgesetzes ansprechen hat auf der einen Seite ein gewisse Logik, auf der anderen Seite ist es aber so, dass alle Eltern, egal ob sie zuvor berufstätig gewesen sind oder nicht, einen Anspruch auf Elterngeld haben. Dieser Anspruch liegt bei max. 300 Euro. Das Elterngeld wurde ja gerade auch deswegen eingeführt, um junge Paare zu ermutigen, eine Familie zu gründen. Ich gebe Ihnen aber durchaus Recht, dass wir nicht nur einseitig diejenigen fördern dürfen, die berufstätig sind und ihre Kinder in eine Kinderkrippe geben, anstatt sie daheim zu erziehen. Deswegen hat sich ja die CSU auch erfolgreich für die Einführung des Betreuungsgeldes eingesetzt, dass ab 2013 voraussichtlich für diejenigen zur Verfügung gestellt wird, die nicht berufstätig sind und ihre Kinder Zuhause erziehen möchten, anstatt sie in eine Betreuungseinrichtung zu geben. Dies haben wir auch immer gefordert weil wir echte Wahlfreiheit schaffen müssen. Diese ist nur dann gegeben, wenn auch diejenigen Eltern, die einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, indem sie ihre Kinder Zuhause betreuen und erziehen und damit eine ebenso gleichwertige Arbeit leisten, wie diejenigen, die berufstätig sind.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass es nicht Ziel sein kann, möglichst alle Kinder so früh wie möglich die eine Krippe zu geben, damit die Eltern wieder arbeiten gehen können. Das müssen die Eltern individuell entscheiden können.

Mit freundlichen Grüßen