Frage an Norbert Geis von Robert T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Geis,
ich habe eine Frage zum Stiftungsrecht, in dem ich derzeit meine Dissertation schreibe.
Könnten Sie mir mitteilen, aus welchem Grund Familienstiftungen weitestgehend von der staatlichen Aufsicht freigestellt sind, obwohl sie steuerlich genauso privilegiert werden wie andere Stiftungen, die einer staatlichen Kontrolle unterliegen? Hier wäre doch eine Regelung bspw. im Erbschaftssteuerrecht vor allem systematisch vorzugswürdiger.
Ist Ihnen vielleicht etwas bekannt, ob hierzu Änderungsbestrebungen angedacht sind?
Vielen Dank im Voraus.
Mit den besten Grüßen
Robert Tischer
Sehr geehrter Herr Tischer,
für Ihr Schreiben vom 17.2.2010 zur Stiftungsaufsicht über privatnützige Stiftungen (Familienstiftungen) bedanke ich mich.
Nach meiner Kenntnis ist eine Änderung des bayerischen Stiftungsgesetzes derzeit nicht vorgesehen. Zuständig für diese Frage ist das Referat D 5 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ( Frau Dr. Schobel, Tel. 089/5597-2576).
Eine Kurzübersicht über den Sachstand bietet der Münchener Kommentar zum BGB, Band 1, 5. Auflage München 2006, Randnummer 81f. vor § 80 mit weiteren Nachweisen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis, MdB