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Norbert Geis
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Norbert Geis von Wolfgang B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Abgeordneter, sehr geehrter Herr Norbert Geis!

Wie wäre es, wenn der Solidaritätszuschlag mal für einige Monate nicht mehr in die neuen Bundesländer fließt, sondern zum Schuldenabbau genommen wird? Das tut keinem weh.

Meine Frage geht an den Herr Rechtsanwalt Norbert Geis. Während meiner Dienstzeit als ehemaliger Polizeibeamter habe ich Gerichtsurteile hören müssen, die mir nicht so gefallen haben. Der rote Faden zieht sich bis in die heutige Zeit fort.
Ich möchte es kurz machen. Es heißt: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil". Was mir immer wieder aufstößt, ist,daß der Richter in meinem Namen (ich bin ja ein Teil des Volkes) Urteile fällt. Wenn der Richter seinen Urteilspruch "Im Namen des jeweiligen Gerichtes" fällen würde, dann könnte man auch vergessen, welches Volk gemeint ist. Ich nehme an, daß hierfür eine Grundgesetzänderung nötig sein würde. Auf eine Antwort Ihrerseits würde mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

W. Breunig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Breunig,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Aufbau der neuen Bundesländer kann ja nicht gestoppt werden, d.h. wir müssten in Höhe des Ausfalles des Solidaritätszuschlages Schulden machen, und das kann ja nicht in unserem Sinne sein. Was Ihre zweite Frage angeht: das Gericht hat seine Vollmacht, ein Urteil zu sprechen nur durch das Volk. Vom Volk geht alle Gewalt aus, nicht vom Gericht. Deshalb ist die Formel: "Im Namen des Volkes" richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis