Frage an Norbert Geis von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Geis,
in einem SPIEGEL- Artikel wurden Sie einmal einer Gruppe Unbeugsamer zugeordnet (1).
Da Sie zudem von Beruf Rechtsanwalt sind und von daher ohnehin hohe Erwartungen in Sie als ein von Pressionen / Ideologien unabhängiges Organ der Rechtspflege gesetzt werden, möchte ich auch Ihre Haltung in der offenkundiger werdenden "Drittgeheimnis- Kontroverse" in Erfahrung bringen.
Es geht konkret darum, wem Sie die - zur straffreien Offenbarung erforderliche - Verfügungsberechtigung über Privatgeheimnisse (auch diesbezügliche Gerüchte) im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch zusprechen, wenn diese einem Schweigepflichtigen zwar von einem Mandanten (bzw. Klienten, Patienten, Probanden usw.) anvertraut oder sonst bekannt gemacht werden, diese Informationen aber nicht den Informanten selber betreffen, sondern einen Dritten (z.B. Nachbarn, früheren Ehepartner oder sonst Vertrauten /vertraut Gewesenen usw.).
Gehören Sie mit Frau MdB Zypries (SPD) zu denen, welche neuerdings grundsätzlich dem Informanten die alleinige Verfügungsberechtigung über das Drittgeheimnis zusprechen wollen oder zu jenen, welche - wie tradiert - grundsätzlich das informierte Einverständnis auch und gerade des Dritten in die Offenbarung verlangen und damit wohl das Grundrecht auf informat. Selbstbestimmung und zugleich das Vertrauen in die absolute Diskretion der Schweigepflichtigen im Fokus behalten, wie z.B. die Juristen CIERNIAK (Münchn. Komm. StGB, Rz 76 ff) und KARGL (NomosKommentar, Rz 55) ?
Wie sollte eine klärende Novelle des § 203 StGB im sogenannten Informationszeitalter (in dem z.B. auch intime Desinformationen/ Gerüchte schneller die Runde machen) aufgrund Ihrer Überzeugung gegebenenfalls aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Arzt
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland
(1) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56299103.html
(2) so Frau Zypries hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f236877.html#q236877
Sehr geehrter Herr Meißner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich bin ebenso gegen die Weitergabe von "Drittgeheimnissen".
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis