Frage von Dennis H. • 23.10.2009
Frage an Norbert Geis von Dennis H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Geis,
seit Jahren sind Sie als Gegner einer Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bekannt.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Urteil klipp und klar gesagt, dass der besondere Schutz der Ehe nicht als eine Benachteiligung anderer Partnerschaften zu verstehen ist und dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gleichzustellen sind.
Anerkennen Sie dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Harff
Antwort ausstehend von Norbert Geis CSU