Frage an Norbert Geis von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr MdB Geis,
wie ich nun auf einer rechtsstaatlichen Internetseite erfahren konnte, wurde das BMJ aktuell vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen mutmaßlicher Informationsunterdrückung (gem. IFG) verklagt; - s. Links:
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/1024
http://www.are-org.de/are/files/VGBERLIN%20Klage.doc
Streitgegenstand sind (u.a.) Stellungnahmen des BMJ, die an den Pet.-Ausschuss des 16. Deutschen Bundestages zu meiner öffentlichen Petition (öP) für die pol. verfolgten SBZ-Opfer/1945-49 abgegeben wurden.
Den Text dieser BMJ-Beschlussempfehlung (an den Pet.-Ausschuss / BT) finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf
Das Bundesjustizministerium schrieb demnach offenbar tatsächlich, Zitat:
"Soweit es die ehemalige DDR betrifft, dürfte im Scheitern des dortigen wirtschaftlichen und politischen Systems auch eine entsprechende Genugtuung für die zu Unrecht diffamierten Opfer der Bodenreform liegen."
Meine Fragen an Sie:
1. Ersetzt der Untergang der SED-Diktatur und NS-Diktatur also demnach eine rechtsstaatliche Rehabilitierung der zu Unrecht verfolgten Opfer beider Diktaturen?
2. Warum hat das Bundesjustizministerium die Stellungnahmen zu meiner öP (völlig sachfremd) auf "Enteignungs- / Eigentumsfragen" abgestellt? - Meine öP sprach mit keiner einzigen Silbe vermögensrechtliche Fragen an - sondern stellte einzig und alleine auf die moralische Reha (d. h. konkret: Wiederherstellung von EHRE und REPUTATION) der (durch das Justiz-Ministerium anerkannter Maßen) zu Unrecht diffamierten pol. Verfolgungs-Opfer ab (Art. 1 GG / Menschenwürde) - s. Link :
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=553
3. Wie kann ich gegen diese unsäglich sachfremden-, m. E. unrechtsstaatlichen und geschichtsrevisionistischen BMJ-Stellungnahmen als redlicher Petent vorgehen?
4. Empfehlen Sie mir eine Klage vor dem VerwG Berlin wegen sachlicher Nichtprüfung???
MfG
M. Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
haben Sie vielen herzlichen Dank für die Anfrage. Da es hier aber mehr um juristischen Rat geht, möchten wir Sie bitten, sich bitte direkt an Herrn Geis in seinem Büro in Aschaffenburg zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen