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Norbert Dünkel
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Frage von Jürgen K. •

Woran scheitert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, auf wen können Betroffene hoffen und wie lange sollten sie sich noch gedulden müssen?

Sehr geehrter Herr Dünkel,

Seit mehr als zehn Jahren fordert die UN-Behindertenrechtskonvention, dass das Recht von Menschen mit Behinderung auf selbstbestimmte Arbeit, von der sie leben könnten, umgesetzt wird und "den Erwerb von Arbeitserfahrung durch Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt zu fördern."

Mehr als zehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention scheitert Deutschland immer noch daran, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Nach dem derzeitigen deutschen Modell besteht der Hauptzweck von geschützten Werkstätten darin, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, was weniger als 1 Prozent der Betroffenen gelingt.

Menschen mit Behinderungen arbeiten abseits des regulären Arbeitsmarkts und haben keinen Arbeitnehmerstatus. Sie bekommen keinen Mindestlohn, sondern ein geringfügiges Taschengeld, sie können keinen echten Betriebsrat gründen - für mich als AN unvorstellbar.

Viele Grüße und einen guten Rutsch.

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