Frage an Norbert Dünkel von Stefan B. bezüglich Jugend
Aus Ihrer Biographie der Internetseite beim Bayerischen Landtag geht hervor, dass Sie die Bayerische Ehrenamtskarte in Gold erhalten haben und schon seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig waren. Gerade nach der Flüchtlingskrise zeigte sich, dass das Ehrenamt in Deutschland dringend notwendig ist um gemeinsam Krisen zu meistern und das Zusammenleben zu gestalten.
Doch die Politik hat gemeinnützig tätigen Vereinen und Körperschaften gerade in den letzten Jahren mehr und mehr bürokratische Hürden und Belastungen zugemutet. Beispiele hierfür sind die DSGVO, das neue EU-Reiserecht, Pflicht zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für Mitarbeitern, Pflichten aus dem Infektionsschutzgesetz etc. pp. Die gemeinnützige Arbeit wird von Bürokratismus verschlungen und droht ernsten Schaden daran zu nehmen. Denn Ehrenamt ist Dienst von Menschen am Menschen. Niemand hat Lust nur für die Verwaltung seine Freizeit zu opfern.
Meine Fragen an Sie sind:
a) Sehen Sie den zunehmenden Bürokratismus für ehrenamtliches Engagement ebenfalls kritisch und als Bedrohung für die Fortführung des lebendigen Vereins- und Körperschaftswesen in Deutschland?
b) Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau für den ehrenamtlichen Bereich werden Sie / wird die CSU nach der Wahl umsetzen?
c) Werden Sie sich mit der neuen Landesregierung dafür einsetzen, dass Deutschland innerhalb der EU vehement auf unbürokratische Sonderregeln für das deutsche Ehrenamtswesen drängt und bei allen Entscheidungen berücksichtigt, ob dies negative Auswirkungen für Vereine / Körperschaften hat?
d) Wird die CSU insbesondere Nachbesserungen bei der DSGVO und dem EU-Reiserecht einfordern, damit dort die Besonderheiten des deutschen Ehrenamtswesens besser berücksichtigt werden?
Sehr geehrter Herr B.,
dem Bayerischen Landtag und mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, ehrenamtliches Engagement nicht durch eine überbordende Bürokratie zu belasten oder sogar zu überfordern.
Durch die Datenschutzgrundverordnung soll weder ehrenamtliches Engagement in den bayerischen Vereinen mit zusätzlicher Bürokratie überfrachtet werden, noch in den Arbeitsalltag der Unternehmen und Selbständigen mit lebensfremden Anforderungen eingegriffen werden.
Ich habe hierzu am 25. Juli 2018 zu einer mit über 150 Vorsitzenden von Vereinen und Verbänden sehr gut besuchten Informationsveranstaltung nach Lauf mit dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz eingeladen. Hierbei wurde deutlich, dass die neue DSGVO, deren Ursprung von der EU-Kommission kommt, für die meisten Vereine und Organisationen mit einem sehr überschaubaren Aufwand bewältigt werden kann und viele Ängste und Vorwürfe, die in sozialen Medien verbreitet werden, unzutreffend sind. Detaillierte Hinweise zum Vorgehen erhalten Sie über die Homepage des Landesamtes für Datenschutz oder des Bayerischen Innenministeriums:
Das Ministerium hat am 21. Juli 2018 den Startschuss zur Informationskampagne 'Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz' gegeben, mit der das Staatsministerium des Innern wertvolle Hilfestellungen zur neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für Vereine, kleine Unternehmen und Selbständige vermittelt. Auf der Internetseite www.dsgvo-verstehen.bayern.de finden sich praxisnahe Erläuterungen, Beispiele, Checklisten und Musterformulare zum Umgang mit den Anforderungen des neuen Datenschutzrechts. Ziel ist es, mit zentralen und gebündelten Informationen Vereine, kleinere Unternehmen und Selbständige in Bayern auf dem Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des neuen Datenschutzrechts zu unterstützen. Nähere Informationen hierzu können auch einem Informationsflyer entnommen werden. Sie erhalten den Flyer über die Landratsämter oder direkt vom Innenministerium.
Wir setzen uns mit dem am 5. Juni 2018 vom Ministerrat beschlossenen Bayerischen Weg für eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Anwendung der DSGVO ein, damit das neue Datenschutzrecht den Belangen des Ehrenamts und der Unternehmen in Bayern gerecht wird. Dies wurde im Juni durch den Bayerischen Landtag bestätigt.
Allen Vereinen steht als besondere Unterstützung des Ehrenamts werktags außerdem eine eigene Telefonhotline des Landesamts für Datenschutzaufsicht (Telefonnummer 0981/531810) mit geschultem Personal für Fragen rund um das neue Datenschutzrecht zur Verfügung. Die meistgestellten Fragen und Antworten werden auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht veröffentlicht (www.lda.bayern.de).
Zur Frage weiterer Rechtsschritte ist darauf hinzuweisen, dass das Initiativrecht für Rechtsakte der Europäischen Union und deren Änderung anders als im nationalen Recht ausschließlich bei der Europäischen Kommission liegt, also nicht zugleich beim EU- Rat oder dem Europäischen Parlament.
Sowohl für die Staats- als auch die Bundesregierung bestehen deshalb von vornherein keine eigenständigen Verfahrensrechte, um eine Änderung der DSGVO einzuleiten oder sich anders für Änderungen der Norm einzusetzen. Dies gilt natürlich auch für alle Abgeordneten.
Realistisch betrachtet erscheint ein solcher Appel auch nicht erfolgsversprechend. In den umfangreichen Beratungen zur DSGVO in den Jahren 2012 bis 2015 wurde es INTERNATIONAL MEHRFACH verworfen, bestimmte Unternehmensgrößen oder –kategorien vom Anwendungsbereich der DSGVO auszunehmen. Auch Kleinunternehmen bzw. Startups könnten, wie die Gründungsgeschichte inzwischen großer Internetfirmen wie Facebook oder Google zeigt, verantwortlich für datenschutzrechtlich risikoträchtige Handlungen sein. Aus diesem Grunde wollten die Europäischen Staaten keine Verwässerung.
Die DSGVO berücksichtigt die Belange von Vereinen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Freiberufler stattdessen durch den sog. risikobasierten Ansatz, der datenschutzrechtliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit und Schwere von persönlichkeitsrechtsrelevanten Beeinträchtigungen knüpft. Damit unterliegen bereits jetzt VEREINE sowie KLEINE und MITTLERE UNTERNEHMEN bzw. Freiberufler anderen Anforderungen als Großkonzerne oder Internetdienstanbieter.
Um ehrenamtliches Engagement und Kleinunternehmer vor überbordenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu schützen, ist aus fachlicher Sicht eine bürger- und mittelstandsfreundliche Anwendung der DSGVO erforderlich, wie sie der auf Antrag der CSU-Landtagsfraktion vereinfachte Bayerische Weg beschreibt. Mit den dort dargelegten Vollzugsgrundsätzen wird eine sachgerechte und Augenmaß bewahrende Anwendung der DSGVO sichergestellt. Dies wurde auch beim Vortrag in Lauf durch den Präsidenten des Datenschutzamtes eindrucksvoll dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Norbert Dünkel, MdL