Norbert Baunach
SPD
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Frage von Christoph von S. •

Frage an Norbert Baunach von Christoph von S. bezüglich Wirtschaft

Durch den 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden für Nutzungen von PC´s Gebühren erhoben, die nicht im entferntesten mit der eigentlichen Rundfunkgebühr etwas zu tun haben. Zudem ist die Zahl derer, die nur über den PC Radio hören, bisher so verschwindend gering, daß es unsinnig ist, auch alle anderen Nutzer zu bestrafen.
Den allerorten lautstark, aber fast ergebnislos zu vernehmenden Bekenntnissen zum "Bürokratieabbau" spricht diese Regelung Hohn. Im Gegenteil: die Gesundheitsreform ist ein dirigistisches Monstrum, das Arbeitsrecht wird nicht vereinfacht, die Prüfpflicht nach § 16 MaBV ist für Bauträger nicht aufgehoben, der Steuerabzug für Auftraggeber nach § 48 EStG lebt weiter, die IHK-Zwangsmitgliedschaft und das Schornsteinfegergesetz bleiben unangetastet, im Mietrecht hindert mich die fehlende Vertragsfreiheit daran, Betriebskosten im Einvernehmen mit den Mietern zu sparen und das "Gleichstellungsgesetz" verpflichtet Banken und Vermieter, mit Neonazis Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Gänzlich entsetzt hat mich die SPD-Mitwirkung bei der Mehrwertsteuererhöhung, wo doch eine Vereinfachung des EStG und Schließung der Steuerschlupflöcher für Reiche (das sage ich als Unternehmer!) dringend geboten wäre.
Konkret meine Frage als Wähler daher an Sie: werden Sie sich für eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und als Sofortmaßnahme für eine Verlängerung des PC-Moratoriums einsetzen? Zu den übrigen - nur beispielhaft angesprochenen - Bürokratiemonstern brauchen Sie keine Stellung zu nehmen, es sei denn, sie weicht von der SPD-Linie ab.

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Stein,

zur Klarstellung: eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 besteht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 01.04.2005. Der Landtag von M-V hat mit den Stimmen aller drei Fraktionen (SPD, CDU, PDS) in seiner Sitzung am 26.01.2005 zugestimmt.

Sehr geehrter Herr von Stein,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, so habe ich mich nochmals etwas intensiver mit der Problematik beschäftigt, da ich nicht der medienpolitische Sprecher bin bzw. auch nicht im entsprechenden Fachausschuss sitze.
Da ich mich textlich nicht mit fremden Federn schmücken will, biete ich Ihnen zwei Texte zum Thema an. Einmal eine Abgeordnetenanfrage mit Antwort der Landesregierung vom 23.08.2006: Rundfunkgebühren für internetfähige PC und UMTS-Handys, zum anderen eine Antwort der Staatskanzlei zu Fragen der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Empfangsgeräte, insbesondere Internet-Pcs. Bei Interesse würde ich Ihnen diese zukommen lassen.

Ich persönlich werde mich dafür einsetzen, dass das Moratorium verlängert wird, um weitere Zeit für eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen im Interesse aller Beteiligten zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Baunach