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Antwort von Norbert Barthle
CDU
• 18.02.2013

(...) Entscheidend für die Zahlung von Betreuungsgeld ist nicht die Erwerbstätigkeit der Eltern. Betreuungsgeld kann auch gezahlt werden, wenn beide Eltern Vollzeit arbeiten. Entscheidend ist, ob das Kind eine staatlich subventionierte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, z.B. einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer vom Jugendamt angestellten Tagesmutter. (...)

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