Frage an Nina Warken von Thomas S. bezüglich Bundestag
Guten Tag Frau Warken,
auf eine Fragestellung betreffs der PKW-Maut und der gegenüber Verkehrsminister Scheuer erhobenen Vorwürfe antwortet Ihr Büro:
"Sehr geehrter Herr (...),
vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Warken, die sie Ihnen gerne beantwortet. Bei diesem Thema möchte sie Ihnen sehr gerne bilateral schreiben und bittet Sie daher recht herzlich um Ihre E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Nina Warken MdB"
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nina-warken/fragen-antworten/556891
Ihr Wunsch nach einem bilateralen Austausch bezogen auf dieses Thema findet nicht mein Verständnis. Laut einem im November 2019 veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshof wären die Vorbereitungen für die Abgabe einer PKW-Maut rechtswidrig erfolgt. Das Verkehrsministerium habe gegen das Haushalts- und Vergaberecht verstoßen, dabei den Bundestag hintergangen und hätte wegen finanzieller Risiken das ganze Vorhaben überdenken müssen. Der Bericht der Bonner Behörde gilt als äußerst brisant für den CSU-Minister. So soll sich Scheuer nicht an die vom Bundestag vorgegebenen Höchstkosten von 2 Milliarden Euro gehalten haben.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pkw-maut-bundesrechnungshof-scheuer-1.4686615
"Scheuer steht seit dem Maut-Urteil vor einem Jahr unter Druck. Er hatte die Verträge zur Kontrolle und Erhebung der Maut noch Ende 2018 geschlossen, bevor Rechtssicherheit bestand. Die eigentlich vorgesehenen Betreiber fordern mittlerweile Schadenersatz von 560 Millionen Euro, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte."
Warum wollen Sie Frau Warken dieses Thema bilateral unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandeln, wo selbige Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang möglicherweise von einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe betroffen sein könnte?
Viele Grüße Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ihr Vorwurf ist nicht zutreffend. Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses findet grundsätzlich in öffentlicher Sitzung statt.
Im Hinblick auf die in der Öffentlichkeit genannten Schadenssummen weise ich darauf hin, dass diese Gegenstand eines laufenden Schiedsverfahrens sind. Hier ist zu klären, ob der behauptete Schadenersatzanspruch überhaupt besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Warken