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Nina Stahr
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Winfried L. •

Zitat SGB XI, Abs. 2, letzter Satz: Freigemeinnützige und private Träger haben Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern. Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern aufzuheben ist?

Sehr geehrte Frau Stahr,
sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern aufzuheben ist, angesichts bspw. der Vorfälle im Pflegeheim Domizil - nur ein! Beispiel - und anderen Einriichtungen, deren oberstes Ziel eine gute Rendite ist?
Mit freudlichem Gruß
Winfried L.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Gesetzeslage in §11 SGB XI soll die Trägervielfalt in unserer Pflegelandschaft herstellen und in gewissem Maße auch dafür Sorge tragen, die Kommunen und den Staat in der Bereitstellung öffentlicher Fürsorgeleistung zu unterstützen, indem freigemeinnützige und private Träger einbezogen werden. Aktuell befinden sich rund 43% der stationären Pflegeeinrichtungen in privater und rund 53% in freigemeinnütziger Trägerschaft (Quelle https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI56_57.pdf). Somit stellen diese den Großteil der stationären Pflegeversorgung in Deutschland sicher. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und einem damit verbundenen Anstieg von Pflegebedürftigen müssen wir uns Gedanken machen, wie wir diese Versorgungslandschaft zukunftssicher aufstellen. Dafür braucht es Engagement und Investitionen von allen Seiten und auch die Vielfalt verschiedener Träger.

Politische Aufgabe muss es sein, sicherzustellen, dass durch gesetzliche Vorgaben Versorgungsqualität, faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung für die Pflegenden und verantwortungsvoller Umgang mit Geldern der Sozialversicherung gewährleistet ist. Ich denke da an Beispiele wie Personalbemessungen oder die Tariftreue-Regelung für die Langzeitpflege. Wenn dieser Rahmen richtig gesteckt ist, ist jede Pflegeeinrichtung, egal welcher Trägerschaft, nur zu begrüßen. Für alle Einrichtungen und Dienste gelten richtigerweise dieselben Anforderungen bei der Leistungserbringung – ob in Bezug auf Personalausstattung, Qualitätskontrollen oder Nachweispflichten.

Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass Gelder aus unseren Sozialsystemen oder den Taschen der Pflegebedürftigen zum Spekulationsobjekt oder zur Rendite für Großinvestoren werden. Wie im Wahlprogramm von Bündnis90/Die Grünen festgehalten, werde auch ich mich vor diesem Hintergrund für eine starke Gemeinwohlorientierung in der Pflegeversorgung einsetzen. Dazu gehört auch den Einfluss von Finanzinvestoren zu begrenzen und durch mehr Transparenz in den Eigentums- und Besitzverhältnissen von Pflegeeinrichtungen sichtbar zu machen, wo unsere Gelder für Gesundheit und Pflege hinfließen.

Die vielen Probleme in der Pflege zu lösen, wird eine Mammutaufgabe der nächsten Jahre. Wir können uns nicht leisten, diese Problemlagen weiterhin so aufzuschieben, wie es von manchen politischen Akteuren in der auslaufenden Wahlperiode gern getan wurde - dafür werde ich mich in der kommenden Wahlperiode einsetzen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weiter geholfen!

Herzliche Grüße,
Nina Stahr

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