Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?
Sehr geehrte Frau Stahr,
Menschenrechte sind universell, Kinderrechte auch. Dennoch unterscheiden wir in der Praxis zwischen Kindern mir deutscher Staatsangehörigkeit und solchen ohne, die hier bei uns leben. Müssen wir diese Ungerechtigkeit über das Grundgesetz aufheben?
Ich setze mich dafür ein, dass Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden. Die UN-Kinderrechtskonvention, welche die speziellen Rechte von Kindern definiert, wurde in Deutschland bereits vor über 30 Jahren ratifiziert. Sie sind also eigentlich bereits jetzt geltendes Recht. Dennoch besteht ein Umsetzungsdefizit. Um Kinderrechte deutlich sichtbar und zur Leitlinie für Politik und Verwaltung zu machen, sollten wir sie an zentraler Stelle in unserer Verfassung verankern. Es geht dabei vor allem um das Recht aller Kinder auf Beteiligung bei Belangen, die sie betreffen, um ihr Recht auf Schutz und Förderung sowie um das Kindeswohl als Leitplanke gesellschaftlichen Handelns. Der Staat wäre dann beispielsweise noch viel mehr in der Pflicht, konsequent gegen Kinderarmut vorzugehen oder auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt auf allen Ebenen durchzusetzen. Mit der Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz würden wir auch Familien stärken, da Eltern die Interessen ihrer Kinder besser gegenüber dem Staat durchsetzen könnten.