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Nina Scheer
SPD
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Frage von Inge C. •

Austausch Heizgerät ?

Wir haben ein Mietshaus mit Einzelgasthermen.
Was muss dann ab 2024 eingebaut werden, wenn eine der Gasthermen ausfällt ?
Was kostet das dann und welche Zuschüsse gibt es dazu?
Eventuell lohnt es sich dann mehr, den Wohnraum zu kündigen und unbewohnt zu lassen.....
wir haben Mietpreise zwischen 5-7€/m²

Mit freundlichen Grüßen,
Inge C.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Nach aktuellem Stand gelten die bisherigen Förderbedingungen, mit denen Sie ca. 40 Prozent Förderungen erhalten können, wenn Sie etwa eine Wärmepumpe einbauen. Dies gilt es - wohl auch im Austausch mit der Vermieterseite, so es ein Mietshaus ist, im Einzelnen am besten unter Hinzuziehung von Energieberatung zu erkunden. 

Wie Sie der aktuellen Diskussion entnehmen können, bezieht sich der „aktuelle Stand“ auf die aktuelle Gesetzeslage. Die diskutierten Pläne zum sogenannten Heizungsgesetz, dem Gebäude-Energie-Gesetz, sehen bislang zum 1.1.2024 Änderungen vor, wonach das neu einzubauende Heizsystem - bis auf dann gesetzlich geregelte Ausnahmen - ab dem 1.1.2024 zu mindestens 65 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien stellen muss. Auch eine Gastherme kann eingebaut werden, wenn zugleich das genannte Erfordernis erfüllt wird. 

So Ihre Frage auf eben diese diskutierten Pläne zielt: Alle drei Koalitionsfraktionen haben Änderungsbedarfe für das betreffende Gesetz angemeldet. Da bisher keine Einigung für die Einbringung des Regierungsentwurfes in den Deutschen Bundestag bzw. für die Aufsetzung zur Ersten Lesung verständigt ist, kann von heute aus gesehen keine Aussage über den Rechtsrahmen zum 1.1.2024 getroffen werden als dem bisher geltenden. Letzterer ist dann nicht mehr aktuell, wenn noch zu verständigende und dann im Bundestag zu verabschiedende Änderungen diese verändern werden. 

Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir vermeiden, dass die Menschen in die fossile Kostenfalle geraten. Deswegen müssen wir gesellschaftlich so schnell wie möglich den Umstieg auf Erneuerbare Energien schaffen; sowohl über die kommunale Wärmewende, als auch über einen insoweit zu verzahnenden gesetzlichen Rahmen für Einzelmaßnahmen. Niemand darf dabei im Stich gelassen werden. Deswegen plädieren wir für ein „Ermöglichungsgesetz“ zur Wärmewende im Gebäudesektor, was es durch entsprechende Förderungen zu realisieren gilt, die auch sozial gestaffelt sein müssen. Auch Mieterinnen und Mieter müssen vor weiteren Umlagen geschützt werden; Umlagen sollten ausgeschlossen sein, wenn vermieterseitig bestehende Förderungen nicht beansprucht wurden. Alle Erneuerbare-Energien-Optionen müssen zudem möglich sein. Zudem ist es erforderlich, eine Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung zu schaffen. 

Regelungen über Ausnahmen, wie etwa für die mit dem Entwurf bislang vorgesehene sogenannte 80-Jahresgrenze, müssen praktikabel sein. Dies trifft für die benannte Altersgrenze nicht zu, da sie für andere Adressat*innen, die altersseitig nicht erfasst sind, eine Überforderung bedeuten kann. Die Zielerreichung für sowohl den Klimaschutz als auch die dringend notwendige Überwindung der fossilen Ressourcenabhängigkeit steht und fällt mit der Ermöglichung des Umstiegs auf Erneuerbare Energien. Verpflichtungen im Gebäudebestand müssen dies erfüllen können; andernfalls sind sie das verfehlte Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele und des dringend erforderlichen Umstiegs auf Erneuerbare Energien auch im Wärmesektor.

Falls Rückfragen bestehen, wenden Sie sich gerne an nina.scheer@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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