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Nina Scheer
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Frage von Rainer H. •

Frage an Nina Scheer von Rainer H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Abgeordnete,

"Geld ohne Gegenleistung widerspricht meinem Bild einer sozialen Marktwirtschaft" sagt Minister Spahn https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/jens-spahn-im-interview-deutschland-hat-es-sich-zu-bequem-eingerichtet/23678820.html
Wenn dies so ist, wieso werden dann Menschen, deren Körper (in Teilen) laut Spiegel in 2009 bereits 250000 Dollar wert war https://www.spiegel.de/wirtschaft/lukratives-geschaeft-deutsche-firma-handelt-mit-ukrainischen-leichenteilen-a-644416.html und die per Gesetz als Organ- und Gewebespender gelten sollen https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf nicht für ihre Organe/Gewebe zu Lebzeiten bezahlt?
Nach einem Bericht von rp 2009 verdienen Unternehmen an den Medikamenten jährlich Milliarden, kann eine Lebertransplantation mit Vor- und Nachbehandlung bis zu 200.000 Euro kosten, eine Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 http://www.ruhr-uni-bochum.de/chirurgie-kk-bochum/pressespiegel/2012.08.08%20RP%20-%20So%20teuer%20ist%20eine%20Transplantation.pdf als pdf oder als html https://web.archive.org/web/20180228142518/http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/so-teuer-ist-eine-transplantation-aid-1.2942852
Wie hoch sind aktuell die Kosten, sicher höher!?

Was ist mehr das Eigene, als der eigene Körper, der von anderen umfassend begehrt wird und die dafür sehr viel Geld zu bezahlen bereit sind, nur nicht dem Eigentümer oder dessen Erben? Die Gegenleistung als Gesetz formuliert, das Geld für die Gegenleistung verweigert?!
Wenn die potentiellen Organ-/Gewebespender ihren Körper nicht verkaufen können und damit einem vorgeblichen Mangel an Spenderorganen- und Geweben nach den Regeln der sozialen Marktwirtschaft erfolgreich entgegen wirken könnten (Regelungen wie die Widerspruchslösung wären dann überflüssig), zumindest ihre Erben sollten bereits nach aktueller Gesetzeslage vom Erlös Ihres Erbes einen Anteil bekommen.

Setzen Sie sich für die Erben und deren Geld ein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

das deutsche Transplantationsgesetz verbietet es ausdrücklich, mit Organen zu handeln. Ähnliche Regelungen finden sich in fast allen Staaten der Welt – dies aus gutem Grund. Die Vergabe von Spenderorganen und -geweben darf nicht nach der finanziellen Kraft des Empfängers geschehen, sondern ausgerichtet an der medizinischen Dringlichkeit des oder der Wartenden.

Die soziale Marktwirtschaft zeichnet aus, dass Bereiche dem Markt entzogen werden, sofern dies das Allgemeinwohl und ethische Maßstäbe dies gebieten. So verhält es sich auch bei der Vergabe von Spenderorganen, die richtigerweise marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht unterstellt sind. Nicht ohne Grund werden beim Ranking der wartenden Personen auf ein Spenderorgan verschiedenste und komplexe Maßstäbe herangezogen. Geld darf dabei nie eine Rolle spielen.

Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin einen Mangel an Spenderorganen, der nicht haltbar ist. Hierzu hat der Bundestag zuletzt Neuregelungen der Organspende beschlossen, wenn auch nicht die von mir favorisierte doppelte Widerspruchslösung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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