Frage an Nina Scheer von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Konkrete Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung durchsetzen,
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer,
Ausgangslage o.a. Betrachtung ist die erste berufliche Aufstiegsqualifikationen SgTechniker/ Meister/ Fachwirt usw.
Angestrebt wird u.a. der „dritte Bildungsweg“ (Gewährung eines Master-Hochschulzugangs für Personen mit Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschluss und Berufspraxis)
Diese Forderung berücksichtigt nicht, dass der „dritte Bildungsweg“ als berufliche zweite Aufstiegsfortbildung faktisch bereits besteht und intern bis A13 besoldet wird.
- Offiziere militärfachlicher Dienst (Fachoffiziere)
- Oberklasse Bergschule Betriebsführerlehrgang zum „Ingenieur“ (Ing.)
- Hafen- und Seelotse
- Examen Wirtschafts- und Steuerprüfer
Es geht also nicht um „Anrechnung“ auf das HS-System, sondern um die Gleichwertigkeit bereits bestehender formaler Qualifikationen in der zunehmenden Unstimmigkeit der Kopplung zum Laufbahnsystem.
Bisherige Voraussetzung zum Masterstudium ist der erste berufsqualifizierenden HS-Abschluss Bachelor. Zunehmend wird von den HS im „dritten Bildungsweg“ zum Master auch die Qualifikation „Höhere Berufsbildung“ d.h. Fachschulabschluss/ Kammerprüfung Meister und Berufstätigkeit. Angemessen wäre daher die formale Anerkennung dieser beruflichen Qualifikation als gleichwertig dem HS- Bachelor.
Auch in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) als Zugang zum höheren Dienst, wurde in techn. Mangelbereichen, der Bachelor mit ca. 2,5 jähriger Tätigkeit als gleichwertig dem Master anerkannt.
Bitte erklären Sie mir, warum versäumt wurde, diese bestehenden außerschulischen/ gewerblichen/ behördlichen Qualifikationen der beruflichen zweiten Aufstiegsfortbildung auch dem Bildungssystem formal zuzuordnen.
Sehr geehrter Herr S.,
es entzieht sich meinem Kenntnis- und auch Zuständigkeitsbereich, Ihnen eine Auskunft darüber zu geben, ob oder wenn ja welche Versäumnisse bei einer Zuordnung von Qualifikationen zu beklagen sind.
Da Ihre Klärungsbedarfe trotz umfangreicher Schriftwechsel mit den verschiedensten Institutionen offenbar nach wie vor fortbestehen, möchte ich Sie einladen, Ihre Fragen zielorientiert in einem persönlichen Gespräch im Rahmen meiner regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden zu besprechen. Sollte dies ihren Vorstellungen entsprechen, wird sich mein Team mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Vorfeld eines etwaigen Gesprächs bitte ich Sie zu konkretisieren, welchen politischen Handlungsbedarf Sie an mich als Ihre Bundestagsabgeordnete gerichtet erkennen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich auf eben diese Fragestellungen konzentrieren muss, um den in meinem Wahlkreis gegebenen politischen Aufgaben zeitlich wie sachlich gleichermaßen gerecht werden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer