Frage an Nina Scheer von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Berufliche Bildung
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer
über die erste berufliche Aufstiegsfortbildung (SgTechniker/ Betriebswirt, Meister usw.) hinaus ist die weniger bekannte zweite Aufstiegsfortbildung möglich, z.B.:
- Offizier Militärfachlicher Dienst (Fachoffizier)
- Oberklasse Betriebsleiterlehrgang zum „Ingenieur“ (Ing.) zur Qualifikation „Verantwortliche Person im Bergbau“
Vom BMVtg wird bei den Offizieren Militärfachlicher Dienst eine Bildungsgesamtbewertung als Techniker (fachlich) und Soldat (militärfachlich) abgelehnt, denn dies ist angeblich nicht notwendig, da diese bis zum Ruhestand Berufssoldaten sind. Im Widerspruch steht die Begründung zur förderlichen Anrechnung der General-und Admiralstabsausbildung auf das Masterstudium.
Welchen Wert haben die politischen Absichtserklärungen? Es geht nicht um Zulassungen und Anrechnungen zum Hochschulsystem, sondern um die Frage, was politisch konkret im Sinne der beruflichen Gleichwertigkeit zum HS-System gewollt ist:
- Nur Anrechnung zu max, 50% der außerhochschulischer (beruflicher) Bildungsgänge auf das HS-System
- Volle Anrechnung von außerhochschulischen Bildungsmaßnahmen
- Formelle Gleichwertigkeit der Berechtigungen u.a. im behördlichen Laufbahnsystem (Lizenz Verkehrspilot und Berufsakademie)
- Derartiges ist aus Rücksicht auf das HS-Klientel bzw. der Bw-Truppenoffiziere bildungspolitisch z.Z. nicht durchsetzbar. Indirekt wird auf eine rechtliche Klärung gewartet.
Hier sollte die Politik „Farbe bekennen“ und klar sagen, was letztendlich gewollt wird. Ist die formale Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung mit den Berechtigungen des HS-Bachelor das konkrete bildungspolitisches Ziel? Wenn nein, wo ist
die Grenze?
Sehr geehrter Herr S.,
da wir längere Zeit im direkten E-Mailverkehr standen, Sie zu Ihrem Anliegen seit 2006 außerdem unterschiedliche Stellen befragt (die Europäische Union, den Bund, die Länder, einzelne PolitikerInnen) und mehrere Petitionen angestrengt haben, beschränke ich mich an dieser Stelle auf zwei Aspekte.
Der Deutsche Bundestag hat am 24.9.2015 den Antrag der Regierungsfraktionen „Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung durchsetzen“ verabschiedet (Drs. 18/4928). Hierin finden Sie die Anstrengungen und Vorhaben o.g. Gleichwertigkeit betreffend, ebenso Ausführungen zur Entwicklung des Europäischen (EQR) und Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), der „bildungsübergreifend ein wichtiges reformorientiertes Instrument zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Gleichwertigkeit verschiedener Bildungswege“ ist.
Dieser Prozess ist umfangreich und längst nicht abgeschlossen. Im Wahlprogramm hat sich die SPD wiederum der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung gewidmet (hier zum Runterladen: https://www.spd.de/standpunkte/regierungsprogramm/).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer