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Nina Scheer
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Frage von Werner J. •

Frage an Nina Scheer von Werner J. bezüglich Umwelt

Hallo Frau Dr. Nina Scheer,

bitte begründen Sie mir, warum Sie gegen das Fracking-Verbot gestimmt haben.

Vielen Dank und freundlichen Gruß
Werner Jesusek

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Sehr geehrter Herr Jesusek,

für Ihre Frage zum Thema Fracking danke ich Ihnen herzlich. Gerne will ich Ihnen erläutern, warum ich für ein Fracking-Verbot gestimmt habe.

Nach langer Blockade durch den Koalitionspartner hat der Deutsche Bundestag nach mehrmonatiger Beratung am 24. Juni ein Gesetz verabschiedet, das ein unbefristetes Verbot für Schiefergesteinsfracking, dem sogenannten unkonventionellen Fracking, vorsieht.

Mit der Entscheidung wird in Deutschland das aus den USA bekannte und berüchtigte Fracking verboten. Dies ist ein großer Durchbruch und Erfolg, den es ohne die Beharrlichkeit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben würde. Das Verbot des unkonventionellen Frackings für Öl und Gas aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten bzw. in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein ist unbefristet und gilt deutschlandweit. Vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken wird es nur dann geben, wenn die jeweiligen Landesregierungen ihre Zustimmung erklären. Einige Länder, etwa Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, haben bereits vor längerer Zeit Fracking gänzlich ausgeschlossen.

Das Fracking in Zechsteinkarbonaten wird, anders als das Schiefergesteinsfracking, mit dem neuen Gesetz nicht explizit verboten, da das Zechsteinkarbonat nicht den Kategorien Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zuzuordnen ist. Die Frackingtechnologie ist in der Vergangenheit im Zechsteinkarbonat mehrfach eingesetzt worden. Allerdings ist heute nicht davon auszugehen, dass derartige Projekte in Zukunft in Schleswig-Holstein umgesetzt werden, da keine kohlenwasserstoffführenden Lagerstätten in den Karbonatsedimenten des Zechsteins bekannt sind und die relevanten Explorationsbohrungen hierzu kein Ergebnis erbrachten.

Auch wenn ich grundsätzlich für ein Verbot von auch konventionellem Fracking eintrete, erachte ich die nun vereinbarte Neuregelung für notwendig, um endlich zu einem Verbot des wesentlich rohstoffreicheren und flächenintensiveren unkonventionellen Fracking zu gelangen, ohne ein solches Fracking auf absehbare Zeit erlaubt geblieben wäre. Zudem ist es mir gelungen, dass auch das Fracken von Öl in das Verbot aufgenommen wird, was in den ersten Entwürfen für Ausschlusstatbestände fehlte. Darüber hinaus wird wegen verschärften Umweltauflagen und einer Beweislastumkehr konventionelles Fracking zukünftig deutlich erschwert oder verunmöglicht.

Hier finden Sie dazu auch meine Pressemittteilung vom 21. Juni 2016: http://www.nina-scheer.de/images/PDF/2016-06-21-PM_Scheer_Durchbruch%20fr%20Frackingverbot%20erzielt.pdf

Schon vor der vergangenen Bundestagswahl habe ich mich dafür ausgesprochen und setze mich seither dafür ein, dass Fracking rechtssicher verboten wird. Nicht nur aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes, sondern auch mit Blick auf die notwendige Umstellung unserer Energieversorgung auf Erneuerbare Energien, sehe ich keinen Sinn in einer Förderung fossiler Energieträger mithilfe von Fracking-Technologien.

Wir tragen in Deutschland mit Blick auf die Fortsetzung der Energiewende eine große Verantwortung. Deutschland verfügt über ausreichend Erneuerbare Energien, die es beschleunigt auszubauen gilt. Daher arbeite ich auch weiterhin daran, über den Ausbau Erneuerbarer Energien eine Ablösung herkömmlicher Energiegewinnungsformen zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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