Frage an Nina Scheer von Rupert R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer
im Koalitionsvertrag der großen Koalition ist auf Seite 44 nachzulesen:
„Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“
Mir liegt u.a. eine Erlaubnis des LBEG für das Erlaubnisfeld „Gettorf“ an der südlichen Eckernförder Bucht mit einer Gesamtfläche von 516.910.700 qm, mehrerer Wasserschutzgebiete, befristet vom 1.12.2013 bis 30.11.2018, vor. Diese Erlaubnis basiert auf geltendem Bergrecht.
Nachdem sowohl die derzeitige Landesregierung Schleswig-Holstein als auch ausweislich des o.g. Koalitionsvertrags die Bundesregierung Fracking ablehnen und eine Änderung des Bergrechts anmahnen, habe ich folgende Fragen:
1) Welchen Zeitrahmen verstehen die Regierungsfraktionen unter „kurzfristig“?
2) In welchem der Bundestagsausschüsse wird dieses Thema derzeit behandelt?
3) Wann ist mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen?
4) In welcher rechtlich verbindlichen Form kann das von der SPD als bereits durchgesetzt bezeichnete Moratorium vor Ort gegenüber Inhabern der Erlaubnisbescheide durchgesetzt werden?
Freundlicher Gruß
Rupert Rompel