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Nina Hauer
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Frage von Kurt J. •

Frage an Nina Hauer von Kurt J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hauer.

Ich habe gehört, dass Klein - und Kleinstunternehmer ab 2009 keine Buchführung mehr machen müssen. Demzufolge können wir die Kosten für den Steuerberater sparen.
Ist diese Aussage richtig, und wo kann man nachlesen, welche Kriterien dieses bestätigen.

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jungwirth,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Buchführung für Klein- und Kleinstunternehmer.

Bereits 2006 hat der Deutsche Bundestag das „Erste Mittelstandsentlastungsgesetz“ beschlossen. Seit dem 1. Januar 2007 ist dank dieses Gesetzes die steuerliche Buchführungspflichtgrenze auf 500.000 Euro Umsatz angehoben. Vorher lag die Grenze bei 350.000 Euro. Laut Angaben der Bundesregierung sind nun etwa 150.000 Unternehmen von den Buchführungspflichten befreit.

Mit dem „Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz“, das am 25. März 2009 in Kraft getreten ist, haben wir einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung in der mittelständischen Wirtschaft unternommen. Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen, sind nicht mehr verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft zu führen. Das betrifft insbesondere Reisegewerbetreibende.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB