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Frage von Martin M. •

Frage an Nina Hauer von Martin M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Hauer,

das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2009“) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Inzwischen hat der Bundesrat eine Initiative zur Änderung des EEG in Bezug auf die Anlagenbegrifflichkeit für bestehende Anlagen eingebracht. Hierin wird der Bundestag ersucht, ein Änderungsgesetz zum EEG bezüglich des Bestandsschutzes von Altanlagen zu beschließen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich mit der seit 1. Januar 2009 geltenden Regelung für viele Altanlagen die Vergütung so erheblich verringert, dass – ohne Bestandsschutz hinsichtlich der bisherigen Vergütungsregelungen – diese Anlagen in ihrer Existenz gefährdet sind und tausende Arbeitsplätze in dieser Zukunftsbranche auf dem Spiel stehen, was angesichts der wirtschaftlichen Lage und der Debatte um einen ausgewogeneren Energiemix eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein kann !!

Die Erfolgsaussichten der Bundesratsinitiative sind bislang offen. Von mehreren Anlagenbetreibern wurde inzwischen auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das EEG in seiner jetzigen Form beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Werden Sie und Ihre Fraktion die Bundesratsinitiative zur Änderung des EEG im Bundestag unterstützen ?

Mit freundlichen Grüssen

Martin Mankel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mankel,

wie Sie bereits erwähnten sind dem Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden sowie Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung anhängig, welche die Geltung des § 19 Abs. 1 EEG für bestehende Anlagen zum Gegenstand haben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich vor dem Ausgang der Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht zu den Erfolgsaussichten der Bundesratsinitiative äußern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB