Frage an Nina Hauer von Konrad W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hauer,
bis vor 3 Wochen wurde von Politik und Sachverständigen aus dem Bankenbereich, fest und einmütig immer wieder gesagt, dass Deutschland von dieser Finanzkrise nur am Rande betroffen sein wird! Heute, am 16.10.08 wird nun von der Politik verkündet, dass wir uns am Beginn einer Rezession befinden!? Bei der Frage nach den Schadensverursachern wird von allen Seiten mit den Achseln gezuckt. Es sollen tausend Gründe dafür verantwortlich sein. Kann es vielleicht auch sein, dass einige diese “Achselzucker“ verantwortlich sind. Auf jeden Fall ist es so, die offensichtlich Verantwortlichen werden nicht zur finanziellen Rechenschaft gezogen! Als einen der möglichen Schadenverursacher prangere ich hier auch die Justiz an. Die Justiz soll ja unabhängig sein und für Recht sorgen. Einige Richter waren und sind nach wie vor blind, taub und stumm. Gesetze werden sehr einseitig zu Gunsten der Banken ausgelegt. Der Darlehensnehmer, Verbraucher bleibt auf der Strecke. Ich denke hier speziell an die kriminellen Machenschaften von Vermittlern, die sehr eng mit Banken zusammengearbeitet haben. Schrottimmobilien wurden Ende der 80 Jahre bis Ende des Jahrtausends zu massiv überteuerten Preisen verkauft. Die Finanzierung übernahmen profitgierige Banken. Hunderttausend mussten die ruinöse Erfahrung machen, dass die gekaufte Immobilie den finanziellen Bankrott bedeutet. Hätte die Justiz schon bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen in den 90er Jahren das Rechtsersuchen der Geschädigten objektiv und unabhängig bewertet, wäre der heutige Schaden von ca. 18 Milliarden Euro nie angewachsen. Die Profitgier der Banken wäre wahrscheinlich frühzeitig gestoppt worden. Was passiert mit den Geschädigten die immer noch in der Schuldenfalle sitzen. Wird denen auch so geholfen, wie den armen Banken?
Mit freundlichen Gruß
K.Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
ich kann den Ärger der Anleger, die in sogenannte „Schrottimmobilien“ investiert haben, gut nachvollziehen. Mir ist auch bekannt, dass viele der Betroffenen mit der bisherigen Rechtsprechung des BGH nicht zufrieden sind.
Mit dem Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das am 1. November 2007 in Kraft trat, haben wir den Schutz von Privatanlegern deutlich gestärkt. Anleger genießen bei Wertpapiergeschäften mehr Rechte und einen größeren Schutz vor falscher Beratung. Anlageberater müssen gegenüber ihren Kunden Interessenkonflikte, Gebühren und Provisionen offen legen. Geschäftsvorgänge müssen dokumentiert werden. Lässt sich zum Beispiel ein Privatanleger von seinem Bankberater beraten, wie er sein Erspartes am Besten anlegt, muss der Berater sich einen umfassenden Eindruck von der finanziellen und persönlichen Situation seines Kunden verschaffen, das Gespräch protokollieren und diese Dokumentation archivieren. Haftungsansprüche des Anlegers bei Falschberatung sind dadurch leichter nachweisbar
Die Gründe, die für eine Rettung der Banken mit einem solch umfangreichen Milliardenpaket sprechen, reißen Sie in Ihrer Frage selbst an: Die Finanzkrise hat sich in den letzten Wochen noch weiter verschärft und droht die Realwirtschaft stark in Mitleidenschaft zu ziehen. Indem wir den Bankensektor stützen, wollen wir nicht die Banken aus ihrer selbstverschuldeten Misere befreien, sondern weitere dramatische Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger vermeiden. Mit einem andauernden Wirtschaftsabschwung sind z.B. viele Arbeitsplätze in Gefahr. Bankmanager und Aktionäre müssen sich deswegen auch zahlreichen Bedingungen unterwerfen, wenn ihre Bank den staatlichen Rettungsschirm nutzen will. So muss z.B. auf die Ausschüttung von Dividenden und auf Bonuszahlungen verzichtet werden. Die Managergehälter werden gekürzt.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB