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Nina Hauer
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Frage von Kurt J. •

Frage an Nina Hauer von Kurt J. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hauer.

Ich höre immer, dass das Kindergeld erhöht werden soll, zahlen Sie doch bitte erst einmal das Kindergeld aus, was den Menschen zusteht.

Wie kann es sein, dass ein Familienvater Frau und Kind verlässt, die Alimente nur durch einen richterlichen Beschluss von seinem Lohn einbehalten bekommt, dafür bekommt die alleine gelassene Frau mit Kind, nur noch die Hälfte des Kindergeldes.

Ist das gerecht ??????

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jungwirth,

Politik muss sich für Gerechtigkeit einsetzen – gerade die SPD tut dies auch, besonders im sozialen Bereich. Das ist ein Grund dafür, warum wir das Kindergeld in den letzten beiden Wahlperioden des Bundestages dreimal um insgesamt 37 Prozent auf nun 154 Euro für das erste Kind erhöht haben. Wie Sie richtig verfolgt haben, soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld zum 1. Januar 2009 erneut erhöht werden.

Die Aufgabe des Kinderfreibetrages bzw. des Kindergeldes ist es, das elterliche Einkommen in Höhe des Existenzminimums des Kindes von Steuern freizustellen. Dieses Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes und dient, soweit es über dies hinausgeht, auch der Familienförderung.

Grundsätzlich wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Sofern ein Elternteil seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB